RechtsgebieteAls Rechtsgebiet wird in der Regel ein Teilgebiet des Rechts bezeichnet. Manchmal auch der räumliche Geltungsbereich bestimmter Rechtsquellen.
Für die Frage, wann von einem eigenständigen Rechtsgebiet gesprochen werden kann, gibt es jedoch keine uns bekannte allgemeingültige Definition. So werden als hauptsächliche Rechtsgebiete zwar das Privatrecht und das öffentliche Recht angesehen. Aber auch das Strafrecht, das eigentlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre, wird allgemein als selbständiges Rechtsgebiet angesehen. Ebenso wird das Arbeitsrecht, das im Wesentlichen dem Privatrecht zugehört, als selbständiges Rechtsgebiet allgemein anerkannt. Rechtsgebiete können also in formalen Kategorien, also z. B. nach sachlichen Regelungsbereichen einer Rechtsquelle, aber auch nach Bereichen der Lebenswirklichkeit, differenziert werden. Ein Beispiel für letzteres bietet das Arbeitsrecht, das sich aus verschiedenen Rechtsquellen speist. Das Arbeitsrecht hat jedoch als Gegenstand stets den einen Lebensbereich, nämlich die abhängige Arbeit hat.
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