Alkohol auf dem Fahrrad kann auch einem Watt-Kutscher schaden

(Willich, den 22.09.2010) Eine drei Jahre zurückliegende Trunkenheitsfahrt mit 2,6 Promille auf dem Fahrrad wurde einem Wattwagenfahrer zum Verhängnis. Der sonst nicht mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallene Mann verlor wegen seiner aktenkundig gewordenen Fahrradfahrt seine Wattwagenfahrererlaubnisse. Auf einen Beschluss des damit befassten Verwaltungsgerichts (VG) Stade weist das Rechtsportal recht-live.de hin (Az.: 1 B 1273/08).

Der Wattwagenfahrer sollte über seine Fahrerlaubnisse hinaus eine Hauptfahrererlaubnis bekommen. Die Selbstfahrererlaubnis berechtigt den Fahrer, bei der Beförderung von Touristen ohne Hauptfahrer das Watt zu befahren. Die Beifahrererlaubnis berechtigt nur dazu, mit einem Gespann einem anderen durchs Watt zu folgen, das von einem Hauptfahrer gelenkt wird. Die zuständige Behörde sprach sich wegen der Alkoholfahrt mit dem Fahrrad dagegen aus, ihn überhaupt noch durchs Watt fahren zu lassen, und wollte alle Fahrerlaubnisse einziehen. Das VG Stade hingegen teilte die Behördenbedenken nur bezüglich der Selbstfahrererlaubnis. Hier seien höhere Anforderungen an den Fahrer zu stellen als bei einer Beifahrererlaubnis. Wolle die Behörde auch die Beifahrererlaubnis entziehen, müsse sie konkret begründen, warum der Fahrer nicht ausreichend zuverlässig für eine Wattfahrt unter Aufsicht sei.

Infos: www.recht-live.de

Hinweis für die Redaktion:

recht-live.de ist das aktuelle Magazin rund ums Recht. Die Redaktion berichtet über Entscheidungen der Gerichte, den Stand der Gesetzgebung und über Interessantes aus der Praxis. Das Internet-Magazin richtet sich an alle, die sich für Rechtsthemen interessieren: Verbraucher und Unternehmer, Justiziare, Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsjuristen.

recht-live.de erleichtert es den Nutzern, sich zu orientieren ? inhaltlich und bei der Auswahl des passenden Beraters. Das Spektrum reicht vom Arbeitsrecht über das Familien- und Erbrecht bis hin zum Steuer- und Wirtschaftsrecht. Neben den redaktionellen Beiträgen und einem Forum bietet das Magazin Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eine Möglichkeit, sich und ihre Tätigkeitsschwerpunkte in einem attraktiven und aktuellen Umfeld zu präsentieren.

Fragen beantwortet gerne:

recht-live.de

Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
47877 Willich
Telefon: 02154 6064820
Telefax: 02154 6064826
redaktion@recht-live.de
www.recht-live.de

gesamten Artikel lesen –>> hier klicken (zurück esc)