Ehrenamtliche Vereinsvorstände haften für ihren Geschäftsführer
(Bonn, den 28.07.2010) Ehrenamtliche Vereinsvorstände können zur Kasse gebeten werden, wenn hauptamtliche Vereinsgeschäftsführer ihre Pflichten verletzen. Dieses mit dem Vorstandsamt verbundene gesetzliche Haftungsrisiko lässt sich nicht ausschließen, wohl aber begrenzen. Besonders neue Vorstände sollten...