Montblanc zu Schadensersatz verurteilt
Luxusartikelhersteller wirkte beim Verkauf einer Tochtergesellschaft an einer dubiosen Finanztransaktion mit
Der Verkauf der früheren Tochtergesellschaft Montblanc Leather (MBL) hat für den Hamburger Luxusartikelhersteller Montblanc International ein juristisches Nachspiel. Wie manager magazin in seiner am 23. Dezember erscheinenden Januar-Ausgabe meldet, hat das Landgericht Hamburg Montblanc zur Zahlung von einer Million Euro Schadensersatz an ihre ehemalige Offenbacher Tochterfirma verurteilt. Die war nach dem Verkauf in Karl Seeger Lederwarenmanufaktur umbenannt worden und hatte im September 2010 Insolvenz angemeldet. Die Insolvenzverwalterin verklagte Montblanc. Der Konzern hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Das Landgericht sah es laut manager magazin als erwiesen an, dass Montblanc im Juni 2009 als Noch-Eigentümerin des Lederwarenherstellers an “einer verbotenen Auszahlung” mitgewirkt habe, weil der Kaufpreis in Höhe von 3,2 Millionen Euro aus der Kasse des Kaufobjektes MBL entnommen wurde. MBL gewährte dem Käufer den Betrag als Kredit – eine Forderung, die sich als uneinbringlich erwies. Hierdurch sei das Stammkapital von MBL zum Teil aufgezehrt worden, was laut Gericht zu einer sogenannten Unterbilanz in Höhe von 2,1 Millionen Euro geführt habe.
Die Insolvenzverwalterin hatte aus Kostengründen die Klage zunächst auf eine Million Euro begrenzt. Wenn das erstinstanzliche Urteil Bestand hat, wird sie nach Informationen von manager magazin auch die restlichen 1,1 Millionen Euro bei Montblanc einfordern.
Autor: Sören Jensen
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