Deutschland darf die europäische Bodenrahmenrichtlinie nicht länger blockieren

Der Deutsche Naturschutzring (DNR), der SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des EU-Umweltausschusses Jo Leinen und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben heute vor einer Veranstaltung in Berlin die Bundesregierung aufgefordert, ihre Blockade eines umfassenden europäischen Bodenschutzrechts aufzugeben und sich für die Wiederaufnahme von Verhandlungen der EU-Bodenrahmenrichtlinie einzusetzen. Verbindliche Zielvorgaben und Bodenschutzstandards, die möglichst über die deutschen Bodenschutzregelungen hinausgehen, seien überfällig.

„1998 hat die deutsche Umweltministerin Angela Merkel eine Initiative zur besseren Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen auf EU-Ebene gestartet, heute blockiert sie als Bundeskanzlerin den Vorschlag für eine EU-Bodenrahmenrichtlinie“, betonte DNR-Vizepräsident Hartmut Vogtmann. Deutschland ist Spitzenreiter beim Flächenverbrauch in Europa: Zwischen 1992 und 2009 sind etwa 780.000 Hektar wertvoller Böden durch Siedlungs- und Verkehrsflächen verloren gegangen. In Deutschland sind knapp 47.000 km² oder 13 Prozent der Fläche versiegelt. Das entspricht nahezu der Größe Niedersachsens.

Anstelle einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie (BRRL) will die deutsche Bundesregierung, dass der Bodenschutz in nationaler Verantwortung bleibt – doch sie übersieht dabei, dass viele EU-Mitgliedsstaaten bisher keinerlei Regelungen zum Schutz des Bodens haben.

„Der Zustand der Böden in Europa ist besorgniserregend. Erosion, Verlust organischer Bodensubstanz, Rückgang der biologischen Vielfalt bodengebundener Biotope, Eintrag von Schadstoffen und Versalzung, fortschreitende Versiegelung und Verdichtung sind die Ursachen“, sagte der Vorsitzende des EU-Umweltausschusses Jo Leinen. Neun Prozent der europäischen Böden seien bereits versiegelt. „Eine europäische Rahmenrichtlinie wird daher dringend gebraucht, denn die Gefährdungen des Bodens und damit ganzer Ökosysteme durch den Klimaschutz machen nicht an Landesgrenzen halt“, so der Europaabgeordnete.

„Die angeblich zu hohen Kosten des Vollzugs einer EU-Bodenrahmenrichtlinie in Deutschland sind überzogen und beruhen auf unsachgemäßen Annahmen“, sagte der Vorsitzende des BUND, Hubert Weiger. Ein vom Bundeslandwirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zur Abschätzung der Verwaltungskosten habe im Juni 2010 von jährlich über 300 Millionen Euro gesprochen. „Nach Einschätzung der EU-Kommission geht das Gutachten jedoch von einer Kostenmaximierung aus und verkennt die Vorteile und Einsparungen einer solchen EU-Vorschrift in Deutschland“, so der BUND-Vorsitzende.

Weitere Informationen:
Dr. Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär, Tel.: 0160 – 97 209 108

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