Flugverspätung als Reisemängel mit Anspruch auf Schadenersatz

flugverspätung

Mittlerweile gibt es klare juristische Regelungen und Urteile zu Ansprüchen auf Schadenersatz bei Verspätungen von Flügen. Zum einen basiert dies auf dem Zeitvolumen der Verspätung und zum anderen auf der Ableitung der eventuell entgangenen Urlaubfsreuden. Viele Fluggesellschaften versuchen dennoch diesen Anspruch nicht zu erfüllen und sie weigern sich einfach den angemeldeten Schadenersatz bei Flugverspätungen zu zahlen. Wie soll man nun vorgehen um zu seinem Recht zu kommen und wie können Sie sich im speziellen wehren, wenn Ihre Fluggesellschaft sich weigert zu zahlen? Dazu müssen Sie erst einmal wissen wann Flugverspätungen eine wirklich Verspätung darstellen, die Ihnen auf den Anspruch auf entsprechende Entschädigungen ermöglicht.

Die Entschädigungen für die Flugverspätung

Es ist nicht nur ein Ärgernis, sondern Passagiere haben oft auch noch das finanzielle Nachsehen, denn Sie müssen wissen, dass nicht jede Umbuchung wegen Flugverspätungen kostenlos funktioniert und die entsprechende Entschädigung nicht automatisch erstattet wird. Weitere Kosten lauern etwa bei einer Flugverspätung, wenn Sie dann auch noch am Airport ein Hotelzimmer buchen müssen, damit Sie dort die Nacht verbringen. Fluggesellschaft verhalten sich oft mit einer Art Defensiv-Methode, bei der sie sich einfach nicht um diesen Mangel kümmern. Sie haben dann die Last und die Kosten dieser Verspätung einer Fluges selbst zu regeln und eine Entschädigung wird erst dann fällig, wenn Sie diesen Mangel richtig anmelden. Es ist zwar richtig, dass Fluggesellschaften verpflichtet sind für diese Unterkunft zu sorgen, doch nicht jede Airline ist wirklich in der Lage diese Aufgabe zu erfüllen.  Die Entschädigung für eine solche Unterkunft bei einer Flugverspätung, beträgt 250 – 600 Euro. Dieses Sätze sind mit der Entfernung des gebuchten und betroffenen Flug einer Flugverspätung gekoppelt.

Dazu einmal eine Tabelle mit der theoretischen Übersicht der Entschädigung:

Entschädigungen ab 3 Stunden Flugverspätung

  • 250 Euro bei 1500  Kilometer    Flügen
  • 400 Euro     bei 1500 – 3500 Kilometer Flügen
  • 600 Euro bei über 3500 Kilometer Flügen

Diese Sätze der Entschädigung sind bei Flugverspätungen nicht nur üblich, sondern dies ist mittlerweile geltende EU Rechtsprechung und somit maßgeblich die Richtlinie.

Wie kann man seine Entschädigung bei einer Flugverspätung geltend machen?

Der Anspruch an sich besteht ab der Flugverspätung von 3 Stunden, dazu müssen Sie wissen, dass Ihre Fluggesellschaft verpflichtet ist, Sie genau über den Stand der Dinge und der drohenden Flugverspätung zu informieren. Weitergehend muss eine Fluggegsellschaft auch darüber informieren, ob der Flug ganz gestrichen ist und welcher Ersatzflug dann für Sie in Frage  kommt. Damit Sie Ihre Entschädigung bekommen, müssen Sie diesen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft schriftlich geltend machen. Zur Sicherheit müssen Sie sich auch eine Bestätigung direkt am Flughafen geben lassen und dabei sollten Sie sich auch die Begründung nennen lassen. Etwa ein Streik gehört zu der Rubrik höherer Gewalt und insbesondere der außergewöhnlichen Umstände. Hier kann Ihr Anspruch auf Entschädigung unter Umständen auf der Strecke bleiben, denn diesen Umstand haben die Fluggesellschaften nicht zu vertreten. Dies ist oft strittig. Gründe die eine Entschädigung bei Flugverspätung ganz ausschließen, sind schlechtes Wetter, Sturm, Schnee und andere Wetterereignisse.

Damit haben Sie genügende Rechte für eine Entschädigung

Durch die entsprechenden Urteile zu diesen Entschädigungen bei einer Flugverspätung haben Sie einklagbare Rechte. Sollte sich Ihre Fluggegsellschaft weigern, dann sollten Sie den Weg zum Gericht nicht scheuen, denn meist wird bei einer Klage Einreichung schon gezahlt. Ansonsten haben Sie immer das Recht auf Ihrer Seite.

http://www.gdv.de/2013/09/wie-reisende-ihre-ansprueche-bei-flugverspaetungen-durchsetzen-koennen/