‚Fremdbestimmung muss nicht sein‘: NRWdirekt und das Justizministerium informieren Angehörige und Betroffene über Vorsorge und Konsequenzen der rechtl

03.01.2012

Das Justizministerium teilt mit:

Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Wer entscheidet und wer hilft im Akutfall?

Allein in NRW stehen fast 250.000 Menschen aufgrund einer Behinderung, nach einem Unfall oder Krankheit unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Dadurch wird das Selbstbestimmungsprinzip für viele Menschen eingeschränkt. Dabei kann die rechtliche Selbstständigkeit durch eine entsprechende Vorsorge besser gewahrt werden. Notwendig ist dabei die Beachtung von Besonderheiten, um beispielsweise eine so genannte Vorsorgevollmacht abzufassen.

Am Donnerstag, 5. Januar 2012, in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnnummer 01803 100 110 erreichbar (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569

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