NRW-Justizminister Kutschaty: Modellprojekt für junge Strafgefangene
Neue Wege im Jugendstrafvollzug – individueller und effektiver
In diesem Sommer wird Nordrhein-Westfalen den so genannten Jugendstrafvollzug in freien Formen einführen. Dies teilte Justizminister Thomas Kutschaty heute (Dienstag, 10. Januar 2012) in Düsseldorf mit.
Hierbei wird die Jugendstrafe in einer Einrichtung der Jugendhilfe vollzogen. Dadurch können die jungen Gefangenen noch individueller und effektiver gefördert werden als in Jugendhaftanstalten. Als Piloteinrichtung wurde nach den Worten des Ministers im Einvernehmen mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe das Jugendhilfezentrum Raphaelshaus in Dormagen (www.raphaelshaus.de) ausgewählt. Diese Einrichtung habe im öffentlichen Ausschreibungsverfahren das überzeugendste intensiv-pädagogische Konzept vorgelegt.
Im Raphaelshaus werden bereits seit vielen Jahren rund 250 Kinder und Jugendliche in verschiedensten Formen der stationären und teilstationären Jugendhilfe betreut. Die seit über zehn Jahren laufende Begleitforschung attestiert der Einrichtung ausgezeichnete Erziehungserfolge. Die neue stationäre Wohn- und Lebensgruppe für die jungen Gefangenen des Modellprojekts wird sich in das bestehende differenzierte pädagogische Angebot der Einrichtung einfügen.
Mit dem Jugendstrafvollzug in freien Formen geht NRW neue Wege (es gibt ihn bereits in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen). Vorgesehen ist eine Intensivgruppe der Jugendhilfe mit sieben Plätzen. Das Modellprojekt ist auf drei Jahre angelegt und wird wissenschaftlich begleitet. Zielgruppe sind bevorzugt Jugendliche mit einem Aufnahmealter zwischen 14 und 16 Jahren. Diese jungen Gefangenen müssen nicht nur dieselbe Eignung aufweisen, wie sie bei einer Unterbringung im offenen Jugendvollzug vorausgesetzt wird. Darüber hinaus wird von ihnen eine uneingeschränkte Bereitschaft und Fähigkeit zu einer persönlichen intensiven Mitarbeit erwartet.
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