Iranisches Berufungsurteil gegen Soltani ist ein weiterer Skandal
Kritiker dauerhaft mundtot machen
In dieser Woche wurde das Berufungsurteil gegen den iranischen Menschenrechtsanwalts Abdolfattah Soltani verkündet. Dazu erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Erika Steinbach und der aus Nürnberg stammende Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser:
„Das Berufungsurteil ist empörend. Es ist rein politisch motiviert und hält keinem rechtsstaatlichen Maßstab stand. Besonders heuchlerisch ist die Senkung der Haftdauer von 18 auf 13 Jahre. Es soll vorgaukelt werden, das Berufungsgericht hätte das erstinstanzliche Urteil noch einmal abgewogen. Tatsächlich zeigt das Regime in Teheran wieder einmal sein menschenverachtendes Gesicht und will einen profunden Kritiker der iranischen Zustände dauerhaft mundtot machen.
Schon jetzt ist Abdolfattah Soltani aufgrund der hygienischen Zustände in der Haft ernsthaft erkrankt. Die Verlegung in ein weit von der Hauptstadt entferntes Gefängnis würde darüber hinaus den bislang schon zu stark begrenzten noch wöchentlich möglichen Kontakt mit der Familie faktisch unmöglich machen.
Unter Beachtung der Menschenrechtsstandards, denen sich der Iran als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte selbst unterworfen hat, wäre die einzig richtige Entscheidung ein Freispruch und die sofortige Freilassung Abdolfattah Soltanis gewesen.“
Hintergrund:
Seit September 2009 ist der iranische Rechtsanwalt und Träger des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises Abdolfattah Soltani im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert. Die Anklagevorwürfe die zu seiner Verurteilung führten, lauteten auf Gründung eines Menschenrechtszentrums, Verbreitung von regimefeindlicher Propaganda, Versammlung und Verdunkelung gegen die nationale Sicherheit und Annahme einer „ungesetzlichen“ Auszeichnung. Das Berufungsurteil setzte die Strafe von 18 Jahren Haft auf 13 Jahre in Haft herab. Jedoch soll der Menschenrechtler in ein über 1.300 Kilometer von Teheran entferntes Gefängnis verbracht werden“.
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