Medizinisch-Psychologische Untersuchung
ADAC sieht dringenden Reformbedarf – Bundesverkehrsministerium plant Änderungen
Fast die Hälfte aller Personen, die sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen muss, fällt durch. 2011 waren es rund 45 000. Der ADAC sieht zahlreiche Schwächen bei der Durchführung des Tests und hält die Reformpläne des Bundesverkehrsministeriums für dringend notwendig. Seit Jahren fordert der Club folgende Änderungen:
- Betroffene sollten wesentlich früher erfahren, dass sie an der MPU teilnehmen müssen. Die Benachrichtigung erfolgt derzeit erst, wenn die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt wird, dass heißt drei Monate vor Sperrfristende. Dadurch verlieren die Probanden wertvolle Zeit für Vorbereitungskurse. Laut ADAC müssen diese Kurse auf ihre Qualität hin überprüft werden, um unseriöse Angebote zu vermeiden.
- Das psychologische Gespräch am Ende der MPU sollte mit Tonband- oder Videoaufnahmen lückenlos aufgezeichnet werden. Bisher wird das Gespräch nur stichpunktartig dokumentiert und ist somit schwer nachvollziehbar. Problematisch an der Unterhaltung mit dem Psychologen ist zudem, dass sie oft zu schematisch und zu kurz ausfällt, um den Verkehrsteilnehmer angemessen zu beurteilen.
- Außerdem kritisieren die Juristen des ADAC, dass die Anordnung zur MPU gerichtlich nicht überprüfbar ist. Lediglich den Entzug und die Verweigerung der Fahrerlaubnis können Betroffene anfechten.
Das Bundesverkehrsministerium hat eine Reform der MPU angekündigt und bereits Maßnahmen zur Verbesserung des Tests eingeleitet. Demnach sollen die Inhalte der MPU von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überarbeitet werden. Zudem soll diese häufiger Gutachten stichprobenartig kontrollieren und ein Kontaktportal einrichten, in dem sich Betroffene online beschweren können.
Die MPU untergliedert sich in drei Teile: in einen medizinischen Check, einen Leistungstest am Computer und in ein psychologisches Gespräch. Die Kosten für die Untersuchung belaufen sich auf bis zu 750 Euro. Häufigster Grund für den Führerscheinentzug und eine anschließende MPU ist mit über 50 Prozent Alkohol am Steuer.
Katharina Bauer
Recht / Verlag / Luftrettung
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