Zum Tode verurteilter iranischer Pastor wieder frei

Anlässlich der Freilassung des iranischen Pastors Youcef Nadarkhani erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph
Strässer:

Wir begrüßen die Entscheidung, dass Pastor Youcef Nadarkhani in einem neuen Gerichtsverfahren in seiner iranischen Heimatstadt Rasht freigesprochen und der Vorwurf des Abfalls vom islamischen Glauben fallen gelassen wurde. 2009 war Nadarkhani verhaftet und 2010 zum Tode verurteilt worden. Nadarkhani hat kein Verbrechen begangen. Er hat vor vielen Jahren den Glauben gewechselt und ist vom Islam zum Christentum konvertiert. Das Christentum ist eine vom Islam anerkannte Buchreligion. Ein Wechsel zum Christentum kann daher kein Kapitalverbrechen darstellen, das mit dem Tode bestraft wird. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert auch den Wechsel der Religionen.

Der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages, die SPD-Bundestagsfraktion sowie Politiker, Kirchen und Menschenrechtsorga­nisationen auf der ganzen Welt haben sich für die Freilassung des Pastors eingesetzt. Diese internationale Aufmerksamkeit hat sicherlich zur Freilassung Nadarkhanis beigetragen. Der Vorwurf der im Iran verbotenen Missionierung wurde allerdings aufrecht erhalten. Die dreijährige Haftstrafe wurde auf die Untersuchungshaft angerechnet, so dass Nadarkhani das Gefängnis verlassen konnte.

Wir appellieren an die iranischen Behörden, für die Sicherheit Nadarkhanis zu sorgen. In der Vergangenheit wurden Christen, denen Apostasie vorgeworfen wurde, bedroht und verfolgt.

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