Todesurteil gegen Pastor Youcef Nadarkhani aufgehoben

Werben für den eigenen Glauben ist kein strafwürdiges Verbrechen

Nach Berichten von Menschrechtsorganisationen wurde der wegen „Abfall vom Islam“ zum Tode verurteilte iranische Pastor Youcef Nadarkhani am 8. September vom Vorwurf des Glaubensabfalls freigesprochen und freigelassen. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, erklärt hierzu:

„Der Freispruch für Pastor Nadarkhanis ist ein Grund für große Freude. Es ist nicht hinnehmbar, dass seine Verurteilung zu drei Jahren Haft aufgrund von „Evangelisierung“ aufrecht erhalten wurde. Das Werben für den eigenen Glauben ist kein strafwürdiges Verbrechen, sondern Teil der unveräußerlichen Rechte jedes Menschen.

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit jedes Einzelnen gehört zu den persönlichsten und wichtigsten Menschenrechten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Weltgemeinschaft 1948 genannt sind. Dennoch ist das Recht, den eigenen Glauben privat und öffentlich zu bekennen, in vielen Ländern der Erde nicht gewährleistet. In der islamischen Republik Iran droht bei Austritt aus dem Islam sogar die Todesstrafe. In einer Reihe weiterer islamischer Staaten ist diese sogenannte Apostasie ebenfalls strafbar.

Der Fall von Pastor Youcef Nadarkhani steht daher stellvertretend für die Not bedrängter und verfolgter Christen im Iran und anderen Ländern. Pastor Nadarkhani war seit 2009 in Haft, die Anklage gegen ihn wurde in dieser Zeit erweitert. Während man ihm zunächst nur „Evangelisation“, also das Werben für den eigenen Glauben vorgeworfen hatte, wurde er schließlich bezichtigt, staatsfeindliche Propaganda verbreitet zu haben. Im Falle einer Verurteilung hätte er wiederum mit der Todesstrafe rechnen müssen.

Zahlreiche Menschen in Deutschland und der ganzen Welt haben sich für die Freilassung von Pastor Nadarkhani mit Briefen und Appellen eingesetzt. An einer Mahnwache der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) vor der iranischen Botschaft in Berlin im März 2012 haben unter anderen Frau Erika Steinbach als Sprecherin der Unionsfraktion für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und der Generalsekretär der CDU, Hermann Gröhe, der auch eine politische Patenschaft für Pastor Nadarkhani übernommen hat, teilgenommen. Die Entwicklung zeigt die Bedeutung und den Erfolg dieser Interventionen.“

Kontakt:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland

Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115

Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de

gesamten Artikel lesen –>> hier klicken (zurück esc)