Faire und marktgerechte Löhne nur durch sozialpartnerschaftliches Handeln
Ausgestaltung einer allgemeinen Lohnuntergrenze
Der Regierung des Freistaates Thüringen hat sich für die Einbringung eines Gesetzesantrages für einen allgemeinen Mindestlohn beim Bundesrat ausgesprochen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe Peter Weiß:
„Mit ihrem Gesetzentwurf folgt die thüringische Landesregierung in wichtigen – wenn auch nicht allen – Punkten dem Konzept der Unionsfraktion, das sie bereits im Frühjahr vereinbart hat. Die thüringische Landesregierung lässt sich dabei insbesondere von der Erkenntnis leiten, dass faire und zugleich marktgerechte Löhne nur durch sozialpartnerschaftliches Handeln – und nicht durch staatliche Entscheidungen – zustande kommen können. Damit bringt sie sich in verantwortungsvoller Weise in die Debatte um die richtige Ausgestaltung einer allgemeinen Lohnuntergrenze ein.
Die allgemeine Lohnuntergrenze auf sozialpartnerschaftlicher Grundlage ist ein Anliegen, das breite gesellschaftliche Unterstützung findet. Sie ist notwendig. Denn sie schützt die Würde der Arbeit und bremst wettbewerbsverzerrende Lohnkonkurrenz insbesondere gegen mittelständische Unternehmen, die ihre Beschäftigten anständig bezahlen. Und sie trägt dazu bei, dass die Rentenversicherung auch in Zukunft der weit überwiegenden Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land eine eigenständige und auskömmliche Alterssicherung garantieren kann.“
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