Die Einführung des Betreuungsgeldes ist richtig und verfassungsgemäß
Gleichbehandlung gewährleisten, elterliche Entscheidung respektieren
Heute fand die Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgeldes statt. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der Obmann im Familienausschuss, Markus Grübel:
„Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass die Einführung des Betreuungsgeldes Gerechtigkeit für alle Eltern schafft und sich der Gesetzgeber bei der Einführung des Betreuungsgeldes auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts berufen kann. Das Gericht hat den Staat dazu verpflichtet, die tatsächlichen Voraussetzungen für die Betätigung der Gestaltungsfreiheit in Familie und Kinderbetreuung zu schaffen.
Die Anhörung widerlegte die selbsternannten Bindungs- und Bildungsexperten, die uns vorgeworfen haben, den Kindern Bildungschancen vorzuenthalten, wenn das Betreuungsgeld Eltern künftig eine Alternative zur Krippe eröffnet. Selbst Experten, die von der Opposition benannt wurden, mussten eingestehen, „dass es nicht in erster Linie das Setting Familie, Krippe oder Tagespflege an sich ist, was zu Unterschieden in der kindlichen Entwicklung führt“, sondern die „Qualität der Betreuung, Ansprache und Anregung.“
Unsere Auffassung ist bestätigt worden, dass kompetente Eltern, das, was Erzieherinnen und Erzieher den Kindern in staatlichen Betreuungseinrichtungen vermitteln, mindestens ebenso gut leisten. Der Bindungsforscher und Kinderarzt Dr. Rainer Böhm stellte fest: „Das mit Abstand wichtigste System kindlicher Frühförderung ist die eigene Familie“. Jede Betreuungsform, die Eltern wählen, kann also genau die richtige sein. Daher ist es auch richtig, mit dem Betreuungsgeld endlich volle Gleichbehandlung zu gewährleisten, die die elterliche Entscheidung respektiert.
Und auch Kinder aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Familien profitieren in den ersten Lebensjahren davon, dass ihr Bedürfnis nach verlässlicher familiärer Bindung befriedigt wird. Auch für diese Kinder, das bestätigten Experten in der Anhörung mit Hinweis auf Daten der OECD und des Nationalen Bildungsberichts, genügt eine vorschulische Betreuungsdauer zwischen zwei und drei Jahren, um Vorteile in der Bildungsbiographie zu erzielen. „Da das Betreuungsgeld einer dreijährigen vorschulischen Betreuung und Bildung nicht entgegensteht, sind keine negativen Auswirkungen auf das formale Bildungsniveau zu erwarten“, so Dr. Rainer Böhm.“
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