Für ein modernes Urheberrecht in der Wissenschaft muss jetzt gehandelt werden

Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen soll dauerhaft Rechtssicherheit gegeben werden

Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet am Mittwoch ein Diskussionsforum zum Urheberrecht. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Kretschmer und Günter Krings:

„Eine weitere Tagung des Bundesjustizministeriums zum Urheberrecht ist angesichts der drängenden Fragen das falsche Signal. Die Justizministerin muss endlich einen Gesetzentwurf zum Urheberrecht vorlegen.

Vor allem Lehrer, Wissenschaftler, Forscher und Bibliothekare in Deutschland warten ebenso wie die Verlage dringend auf konkrete Lösungen im Urheberrecht. Die Sonderregelung für den Unterricht und das wissenschaftliche Arbeiten an Hochschulen läuft Ende dieses Jahres aus. Es droht eine große Rechtsunsicherheit. Das zögerliche Vorgehen der Justizministerin lässt kaum noch Zeit für die sinnvolle dauerhafte Reform des § 52a UrhG. Deswegen könnte eine letztmalige kurze Befristung notwendig werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürwortet eine endgültige Überarbeitung dieser Sonderregelung, die Wissenschaft und Verlagen ausreichend Verhandlungsspielraum lässt, aber dort eingreift, wo Verlage keine Online-Angebote zu vernünftigen Bedingungen bereitstellen. Genau das hätten wir gerne schon in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht. Dies hätte den Anwendungsbereich der Schranke auf das notwendige Maß reduziert, zugleich aber Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen eine dauerhafte Rechtssicherheit gegeben. Eine solche Regelung hätte auch faire privatrechtliche Vereinbarungen mit den Verlagen beschleunigen können.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich darüber hinaus in ihrem Diskussionspapier zum Urheberrecht auch für eine Überarbeitung der Regelungen für Unterricht und Forschung ausgesprochen. Die Sonderregelungen sollen übersichtlich zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke zusammengeführt werden, die auch die Veränderungen durch die Digitalisierung berücksichtigt.“

Hintergrund:

§ 52a UrhG erlaubt Schulen, Hochschulen und nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung eine begrenzte öffentliche Zugänglichmachung z.B. für Vorlesungen oder Semesterapparate. Diese so genannte Schranke des Urheberrechts wurde 2003 eingeführt und war zeitlich befristet bis 2007. Sie wurde zweimal, zunächst für zwei und dann um weitere vier Jahre, verlängert. Ohne eine weitere Verlängerung läuft sie am 1.1.2013 aus.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

gesamten Artikel lesen –>> hier klicken (zurück esc)