Schmerzensgeldtabelle

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Arzthaftung

Bei jedem Unfall mit Verletzungen stellt sich der Geschädigte die Frage, wieviel Schmerzensgeld bekomme ich? In Deutschland ist dies nicht leicht zu beantworten. Im folgenen einige Schmerzensgeldsummen, Quelle OLG Celle. Für die Durchsetzung von Schmerzensgeld empfiehlt sich auf jeden Fall der Gang zu einem spezialisierten Rechtsanwalt.

Schmerzensgeldtabelle

Betrag Verletzungen und Verletzungsfolgen Art und Umfang der ärztlichen Behandlung Der Geschädigte und seine Lebensumstände Verschuldensgrad und Mitverschulden Besondere
Zumessungs-
erwägungen
Aktenzeichen Datum Bemerkung
600 EUR Unterschenkelprellung, Handprellung, Thoraxprellung mit Hämatomen Keine Krankschreibung (Schülerin), ca. 4-7 Wochen Schmerzen beim Atmen 18-jährige Fahranfängerin 30% —— 4 U 27/08

Entsch. v.
08. 07. 2008

500 EUR Schürfwunde am Kopf, Prellung linke Schulter und Arm, leichte Verstauchung und Zerrung des HWS 3 Tage Arbeitsunfähigkeit 62 Jahre alter Geistlicher 80 %-ige Haftung des Unfallgegners —— 14 U 150/07

Entsch. v.
19. 03. 2008

613,55 EUR
(1.200 DM)
HWS-Distorsion; Verstauchung des rechten Fußes mit Hämatombildung 3 Tage stationärer Krankenhausaufenthalt —— 100% —— 14 U 233/00

Entsch. v.
12. 07. 2001

1.022,60 EUR
(2.000,00 DM)
Eiternde Spannungsblase von ca. 15 cm Durchmesser auf dem Fußrücken sowie deutliche Hypästhesie im gesamten Fußrückenbereich mit ca. 3-monatiger Heilungsdauer Kompressionsverband nach einer Hallux-Valgus-Operation trotz geklagter Beschwerden der Patientin zu lange belassen. 60-jährige Frau grobes Verschulden —— 1 U 33/00

Entsch. v.
09. 04. 2001

1.227,10 EUR
(2.400 DM)
Retrograne Amnesie; Platzwunde am Kinn; Schädelprellung; Schürfwunden und Prellungen 3 Tage stationär ( u. a. auch Intensivstation ), danach Weiterbehandlung durch den Hausarzt; 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit; völlige Ausheilung der Verletzungen nach 7 Wochen —— Mitverschulden:40 % —— 14 U 143/00

Entsch. v.
08. 03. 2001

1.533,90 EUR
(3.000,00 DM)
Linksseitige Thorax- und Schulterprellung sowie HWS-Syndrom —— —— —— —— 14 U 101/00

Entsch. v.
05. 04. 2001

3.579,14 EUR
(7.000 DM)
Dislozierter Schienbeinkopfverrenkungsbruch (4-Teil-Bruch) des linken Unterschenkels durch Pferdetritt 6 Wochen stationäre Krankenhausbehandlung Operative Reposition des Bruches unter VollnarkoseStreck- und Beugedefizit noch ein Jahr nach dem Unfall Entfernung einer eingesetzten Metallplatte 1 ¾ Jahre nach dem Unfall 43 Jahre alte Frau 50% Mitverschulden Zukunftsschaden wurde mit abgegolten 20 U 30/00

Entsch. v.
07. 03. 2001

3.834,69 EUR
(7.500 DM)
Trümmerbruch der Speiche des linken Arms bei Sturz mit Fahrrad; Fixierung durch eine operativ eingesetzte Platte, die nach 5 Monaten wieder entfernt wurde. 2 x stationär und häufige ambulante Behandlungen knapp 48-jährige Frau geringfügiges Verschulden einer 16jährigen Schülerin; keine, die den Unfall als Fußgängerin verursachte. keine Haftpflichtversicherung; beengte finanzielle Verhältnisse der Schädigerin 14 U 32/02

Entsch. v.
21. 11. 2002

4.000 EUR Mittelschwere Distorsion der Halswirbelsäule (HWS); Schädelprellung und Prellung der Schulter 1 Jahr graduelle abgestufte Minderung der Erwerbsfähigkeit; zeitaufwendige krankengymnastische Therapie —— 100 % —— 14 U 258/03

Entsch. v.
08. 07. 2004

4.601,63 EUR
(9.000 DM)
Teilverrenkung des Kleinfingers; Prellungen an beiden Knien und im Rückenbereich; Riss des Innenbandes und Innenmeniskuseinriss im rechten Kniegelenk Ambulante Versorgung am Unfalltag, danach zwei chirurgische Behandlungen; Tragen einer Fingerschiene; MdE 6 Wochen 100%, 3 Monate 40% 55 Jahre alte Frau 100% Dauerfolge: Bewegungseinschränkung in der Streckung des rechten Kleinfingers; Ausbildung einer Arthrose im Gelenk des rechten Kleinfingers 14 U 230/00

Entsch. v.
00. 00. 0000

5.112,92 EUR
(10.000 DM)
Augapfelprellung, als deren Folge die Linse des Auges entfernt werden musste; Virusinfektion des Auges —— 57 Jahre alte Frau 100% —— 14 U 226/00

Entsch. v.
03. 05. 2001

6.500 EUR

+ Feststellung

Zerreißung des vorderen und hinteren Kreuzbandes sowie Riss des Innenbandes und des hinte¬ren Schrägbandes des linken Kniegelenkes. Innenmeniskusriss und Innenbandruptur des rechten Kniegelenkes. Rippenserienfraktur beidseits, Hämatomthorax rechts (=Einblutung in den Lungenfell¬raum); Zerreißung der rechten Niere (musste entfernt werden). Zunächst 6 Wochen Krankenhausaufenthalt, anschl. 3 Wochen Reha, anschl. weitere umfämgl. ärztl. und krankengymn. Behandlung erforderlich. Nach gut einem Jahr erneut 1 Woche Krankenhaus mit OP. Dauerhafte Instabilität des vorderen und hinteren Kreuzbandes, dadurch kei¬ne größeren Belastungen oder schnelles Laufen möglich, vorzeitige Arthrose wahrscheinlich. Hafenfacharbeiter MDE zunächst 100 %, zuletzt 1 Jahr nach dem Unfall 30 %. Danach nach Arbeitsplatzumstellung wieder vollschichtiger Einsatz. 50 % Mitverschulden —— 14 U 97/07

Entsch. v.
19. 12. 2007

7.669,38 EUR
(15.000 DM)
Bruch der rechten Kniescheibe mit blutigem Kniegelenserguss; Gehirnerschütterung, Stirnplatzwunde; Thoraxprellung MdE 10 % —— 7 Tage stätionär 100% —— 14 U 25/00

Entsch. v.
09. 11. 2000

8.000 EUR Beiderseitige Oberschenkelfraktur, Patellapolausriss, Thoraxprellung mit Lungenquetschung, Lebereinriss, dauerhafte Schmerzen in beiden Knie- und Hüftgelenken 2 Krankenhausaufenthalte (10 + 7 Tage), 5 Monate Arbeitsunfähigkeit, fortdauernde ärztliche Behandlung wegen Knie- und Hüftschmerzen Junge Frau 60 % Eigenverschulden Erhebliches eigenes Verschulden wegen stark überhöhter Geschwindigkeit Entsch. v.
27. 02. 2008
10.000 EUR schwere Beckenverletzung mit Trümmerfraktur; Kopfplatzwunden; Prellungen an Thorax und Kiefer; Lungen- und Nierenquetschungen; Sensibilitätsstörung des linken Beins stationär und anschließend Rehabilitation ( insgesamt fast 3 Monate ). Danach konnte die Geschädigte den Schulbesuch fortsetzen 17 Jahre alte Schülerin. Sie verstarb aus nicht unfallbedingten Gründen etwa 6 Monate nach dem Unfall 100% —— 14 U 219/01

Entsch. v.
23. 05. 2002

10.226 EUR

20.000,00

Amputation Zeigefingerendglied und Mittelfingerendglied linke Hand durch Reitunfall. Derzeit Funktionsminderung linke Hand auf 4/10. Notwendigkeit Nagelkorrektur Mittelfinger wahrscheinlich. 14 Tage stationäre Behandlung nach Unfall mit gescheitertem Replantationsversuch Zeigefinger. Folgeoperation mit Verpflanzung einer Fußzehe auf den Stumpf des Zeigefingers angeraten. Zum Unfallzeitpunkt knapp 10-jähriges Mädchen. 100 % Haftung eines gewerblichen Reitclubs Tragende Erwägungen für angenommenen gerichtlichen Vergleichsvorschlag waren neben der Funktionsminderung erwartbare erhebliche psychische Belastungen während der Pubertät. Kein Versicherungsschutz! 20 U 24/00

Entsch. v.
10. 01. 2001

12.000 EUR Gehirnerschütterung; erhebliche Thoraxprellung mit ausgedehnter Ablederung des Rückens und des Gesäßes bei Beckenprellung; tiefe Schnittwunde am rechten Unterschenkel, Kreuzbandruptur Knie; Steißbeinfraktur; Narbenbildung —— —— 100% —— 14 U 230/05

Entsch. v.
25. 04. 2006

12.782,30 EUR
(25.000 DM)
Abriss von 2 Bändern des oberen Sprunggelenks im rechten Knöchelbereich; Ablösung eines Teils des Sprunggelenks 4 x stationäre Behandlung; 6 Wochen Unterschenkel-Gips; lange Zeit Krückenbenutzung und Unterarmgehstützen erforderlich Berufsaufgabe (Maurermeister) – Umschulung zum Sattler 100 % —— 14 U 246/98

Entsch. v.
09. 11. 2000

12.782,30 EUR
(25.000 DM)
Kompressionsfraktur des 12. Brustwirbelkörpers; Tibiakopffraktur; ; Innenmeniskushinterhornläsion; Kontusionsschaden im rechten Knie, Fraktur der 7. Rippe; Gehirnnerschütterung Fast einen Monat stationäre Behandlung; 1 Monat Reha; danach ambulante Behandlung und Krankengymnastik 33jährige FrauDauerschaden: Einschränkung der Beuge- und Streckfähigkeit des rechten Kniegelenks um 30 bzw. 10 Grad; Schmerzen 100% Der Senat hatte nur über die Berufung des Unfallverursachers und seiner Haftpflichtversicherung zu befinden 14 U 176/01

Entsch. v.
21. 09. 2002

15.000 EUR Kompressionsfraktur des 2. Lendenwirbelkörpers, HWS-Zerrung, diverse Prellungen, beginnende Coxarthrose Dauerschaden 59jähriger Mann 100% —— 14 U 156/91

Entsch. v.
30. 05. 2002

7.669,50 EUR
(15000 DM)
Falsche Mukoviszidose-Diagnose; neunjährige (überflüssige) Behandlung mit Medikamenten, Inhalationen und Vibrationen —— Kind während der ersten neun Lebensjahre einfaches Verschulden —— 1 U 3/01

Entsch. v.
17. 09. 2001

15.338,76 EUR Oberschenkelfraktur rechts, offene Ellenbogenluxationsfraktur links, Bruch des linken großen Zehs, Bruch der rechten Hand, Riss in der Unterlippe, Stauchung des Unterkiefers, Platzwunde am linken Oberschenkel, unfallbedingte Thrombose im rechten Bein 30 Tage stationär,3 Monate im Rollstuhl,1 Monat mit Gehhilfen,8 Monate krankgeschrieben.Operative Versorgung mit Platten und Zugschrauben-versorgung, anschließende operative Entfernung;weitere Behandlung der Thrombosegefährdung des rechten Beines 30-jährige Frau 100% Dauerfolgen: leichte Funktionsdefizite im rechten Kniegelenk sowie im linken Ellenbogengelenk, Langwieriger Heilungsverlauf, Alkoholbeeinflus-sung des Schädi-gers, Restriktive Regulierungspraxis der beklagten Versicherung 14 U 195/99

Entsch. v.
30. 03. 2000

15.338,76 EUR Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnkontusionsblutungen, Fraktur der ventralen Stirnhöhlenwand rechts und Felsenbeinfraktur rechts, Rippenserienfraktur rechts mit Pneumothorax; Claviculafraktur rechts; laterale Beckenkompressionsfraktur Typ B II mit vorderer Schmetterlingsfraktur. —— —— 100% —— 14 U 231/01

Entsch. v.
16. 05. 2002

15.338,76 EUR
(30.000 DM)
Schultereckgelenkkapselsprengung vom Typ Tossy III mit Abriss aller Bänder von der Schulter; Thoraxprellung 2 Operationen;langdauernde und noch nicht abgeschlossene Heilbehandlung; vorzeitiger Verschleiß im Schultergelenk mit erheblicher Schmerzsymptomatik 51 Jahre alter Mann 100% —— 14 U 134/00

Entsch. v.
17. 01. 2002

17.895,22 EUR
(35.000 DM)
Ober- und Unterschenkelbruch; Schädel-Hirn-Träume 1. und 2. Grades; ausgedehnte Rissquetschwunde mit Teilskalpierung über der Stirn; Thoraxtrauma; Abschürfungen im Beckenbereich 2 Tage Intensivstation; danach 16 Tage stationäre Behandlung und Krankengymnastik. Nochmalige stationänre Behandlung (11 Tage) zur Entfernung von Implantaten 20 Jahre alter Kläger 100% —— 14 U 124/00

Entsch. v.
09. 11. 2000

18.000 EUR Oberschenkelbruch rechts; Verrenkungsbruch im rechten Fußgelenk mit diversen Brüchen des Mittelfußknochens und der Fußknochenbasis; dauerhafte Narben am rechten Oberschenkel und auf Fußrücken. Schmerzhafte Heilbehandlung; Einbringung eines Fixateurs externe, nach einem Monat ersetzt durch Verschraubungen; 6 Wochen stationäre Behandlung. Beginnende Arthrose, unter der Klägerin als junge Frau bereits zu leiden hat. Schülerin, die wegen des Unfalls ein Schuljahr wiederholen mußte 100% —— 14 U 86/01

Entsch. v.
05. 09. 2002

20.000 EUR Komplizierte Fraktur Mittelfußknochen; deutliche Bewegungseinschränkung im oberen und unteren Sprunggelenk; Hinkendes Gangbild; bei jedem Schritt Beschwerden im linken Fuß und wegen ständiger Fehlbelastung auch Beschwerden in der linken Hüfte Blutumlaufstörungen und Taubheitsgefühle im Fußrücken; Mehrere Oparationen ( u. a. Spalthauttransplantation ); arthrotische Veränderungen —— 100% ständige Furcht vor einer drohenden Beinamputation oder einer künstlichen Versteifung des Beins; Aufgabe des Berufs und Einschränkungen in der Freizeitgestaltung. 14 U 21/03

Entsch. v.
06. 11. 2003

20.000 EUR Oberschenkelfraktur; Prellung linke Schulter und des anderen Oberschenkels; große Skalpierungsverletzung und großflächige Hautabschürfungen 4 Wochen stationäre Behandlung mit dauerhaftem Liegen im Streckverband mit nach oben gerichteten Beinen; gut 23 cm lange verheilte Narbe ist geblieben. 2 ¾ Jahre altes Kind; dass das Kind sich ij behüteten Verhältnissen befindet, kann entgegen Ansicht des Landgerichts nicht zu einer Herabsetzung des Schmerzensgelds führen. 100 % Schädiger ( 87 Jahre alt ) fuhr besonders unaufmerksam und zeigte sich nach dem Unfall uneinsichtig; Dauerschaden am Bein und Leiden unter Angstzuständen 14 U 163/03

Entsch. v.
05. 02. 2004

20.0451,68 EUR
(40.000 DM)
HWS-Trauma des Typs II; Gurt-Prellungen am Oberkörper; Verstauchungen des rechten Handgelenks und des rechten Fußgelenks.Dauerhafte Bewegungs- und Funktionseinschränkungen der Halswirbelsäule (HWS); anhaltende Nacken- und Kopfschmerzen; Schwindelgefühle; Hörstörungen; Taubheitsgefühle an 2 Fingern; dauerhafte Berufsunfähigkeit im erlernten Beruf (Dreher); deshalb Umschulung erforderlich Die durch den Unfall herforgerufenen organischen und neurologischen Beeinträchtigungen sind zwischenzeitlich psychosomatisch überlagert durch eine chronische Schmerzssymptomatik und ein posttraumatisches Belastungssyndrom (Konversionsneurose) —— 90% Beschwerden treten nur periotisch auf. Teilnahme am allgemeinen Leben ist im Wesentlichen möglich 14 U 277/99

Entsch. v.
02. 01. 2000

24.000 EUR drittgradige offene Luxationsfraktur des rechten oberen Sprunggelenks; plastische Deckung erforderlich; postoperative Haut- und Weichteildefekte und Infekte; septische Arthrodese (Versteifung) des rechten oberen Sprunggelenks; verbleibende Beinlängenverkürzung von 2 cm 4 Monate stationär; bislang drei Operationen; Reha-Maßnahmen; für 1 Jahr mußte ein Transportfixateur zur Kallusdistraktion am rechten Bein montiert werden; knapp 1 ½ Jahre konnte sich Geschädigter nur im Rollstuhl fortbewegen bzw. bei kleineren Strecken nur mit zwei Unterarmgehstützen; mittlerweile Fortbewegung wieder ohne Hilfsmittel möglich, jedoch bei eingeschränkter Beweglichkeit des rechten Beines und Fußes; krankengymnastische Behandlung erforderlich; weiterer Heilungsverlauf nicht absehbar; evtl. sind erneut Operationen nötig zum Unfallzeitpunkt 40 jähr. Mann; ledig; Schlosser; kann diesen Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben 20 % Mitverursachung (Betriebsgefahr Motorrad) —— 14 U 233/04

Entsch. v.
21. 02. 2006

30.677,51 EUR
(60.000 DM)
Polytrauma mit schwerem Schädel-Hirn-Trauma, das zu einer Schädigung des Gehirns mit akutem Hirnödem sowie intrazerebralen Kontusionsblutungen geführt hat; Felsenbeinfraktur; Rippenserienfraktur und Lungenprellung. 2 Jahre und 3 Monate in stationärer Behandlung 20 jähriger Geschädigter 60 % Mitverschulden ( Verkehrsverstoss und Nichtanlegung des Sicherheitsgurts ) Die substantiellen Hirnschädigungen sind irreparabel und haben zu einem bleibenden Hirnstammsyndrom mit Störungen der gedächtnis-, Konzentrations und kögnitiven Funktionen geführt. Eine deutliche psychomotorische Verlangsamung liegt vor. Es können nur noch leichte körperliche Tätigkeiten ohne wesentliche Anforderungen an feinmotorisches Geschick, Arbeitstempo und andauernde Konzentration mit ausreichenden Ruhepausen ausgeführt werden 14 U 85/01

Entsch. v.
24. 01. 2002
nicht rechtskräftig

45.233,97 EUR Fersenbeinfraktur rechts; offene Unterkieferfraktur; Bursaverletzung des rechten Kniegelenks; Schädelhirntrauma 1. bis 2. Grads; Verlust eines Zahns, der eine schmerzhafte Impantatbehandlung zur Folge hatte; dauerhafte Gebrauchsminderung des rechten Fußes um 3/5, dauerhafte Schmerzen im Kiefergelenk; chronische Schmerzen in den unteren Sprunggelenken und Mittelfußgelenken; chronische Fistebildung an der rechten Ferse 7 Operationen; 7 ½ Monate stationäre Behandlung; 33-jähriger Mann 100% Es droht der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks 14 U 119/03

Entsch. v.
06. 11. 2003

46.016,27 EUR
(90.000,00 DM)
Fraktur des linken Schienbeinkopfes; Verrenkungen und Frakturen mit Trümmerzone im linken Fußwurzel- und Mittelfußbereich 4 stationäre Behandlungen, danach Behandlung in Reha-Klinik; Einsetzung einer Kniegelensprothese; erhebliche Dauerfolgen: Streck- und Beugedefizit des linken Kniegelenks und starke Bewegungseinschränkung des linken Fußes. Bei Wegen von mehr als 100 m waren Unterarmgehstützen erforderlich. Inzwischen ist die dauernde Benutzung solcher Stützen erforderlich. Schmerzen schon bei geringer Belastung des Beins oder des Fußes. Narbenbildung, weshalb keine Röcke mehr getragen werden können. Zum Unfallzeitpunkt 54 Jahre alte Frau; vorher ehrenamtliche Tätigkeit, die unfallbedingt aufgegeben werden musste; Aufgabe vorher ausgeüber sportlicher Aktivitäten (Schwimmen, Joggen, Tanzen), Notwendigkeit; orthopädische Schuhe zu tragen. 100 % Langwierige Schadensregulierung; grobe Fahrlässigkeit des Schädigers 14 U 146/00

Entsch. v.
15. 03. 2001

51.129,19 EUR
(100.000 DM)
Kieferbruch; Sprunggelenksbruch mit daraus folgender Arthrose , Bruch eines Fingers, weshalb dauerhaft Metall eingebracht werden mußte; Gehirntrauma; Quetschungen und Prellungen Koma, das mit starken Medikamenten künstlich aufrecht erhalten werden mußte. Mehrere Operationen, insgesamt 9 Monate Heilbehandlung. Nach Entfernung der Verdrahtung des Kiefers konnte der Mund nicht geöffnet werden, deshalb Nachoperation. Mittels eines konisch geformten Pflocks mußte der Mund aufgedreht werden. Verletzte mußte mehrere Wochen an Krücken gehen. 33 Jahre alte Frau 100% Infolge der Unfallverletzungen mußte eine Schwangerschafts-unterbrechung vorgenommen werden mit daraus folgenden psychischen Folgen.Verbleibende entstellende Narben, u. a. im Halsbereich. Verbleibende Asymmetrie der Gesichtsform. Verbleibendes leichtes Hinken. Finger dauerhaft in der Bewegung eingeschränkt. Teilbereich von Kinn und Lippe wird taub bleiben. Im Kiefer eingefügte Metallplatten müssen dort verbleiben. 14 U 119/01

Entsch. v.
28. 02. 2002

51.129,92 EUR
(100.000,00 DM)
Harninkontinenz sowie Verlust der Ejakulations- und Erektionsfähigkeit Radikale Prostatatektomie aufgrund falscher Krebsdiagnose Witwer von 64 Jahren Durchschnittliches (fahrlässiges) Uneinsichtigkeit des Schädigers hinsichtlich der Leistung auf Schadensersatz 1 U 64/00

Entsch. v.
09. 07. 2001

70.000 EUR

200 EUR mtl.

Abriss des rechten Arms; Ausriss der oberen Plexus brachialis und vena subclavia; Ausriss des Schlüsselbein- und Schulterblattgelenks; Fraktur rechter Ober- und Unterschenkel; Ruptur des hinteren Kreuzbandes am rechten Knie.Dauerschäden: Funktions-, Kraft- und Gefühlsverlust des rechten Schultergürtels und des rechten Arms; Instabilität des rechten Kniegelenks 4 Monate stationäre Behandlung; mehrere Operationen; MdE 80 % 17 Jahre alter Schüler, der wegen der Unfallfolgen die 11. Klasse wiederholen musste 100 % Kapitalisierungsfaktor: 115.000 Euro 14 U 27/04

Entsch. v.
07. 10. 2004

76.693,78 EUR
(150.000 DM)+ mtl. SchmG-Rente 204,52 EUR (400 DM)
Schädelbruch; Mittelgesichtsfraktur; Augenhöhlenfraktur mit Erblindung rechtes Auge;Unterkieferbruch, Oberschenkelbrüche rechts und links; Unterarmschaftbruch; Frakturen an beiden handgelenken Mehrfache Operationen und Nachoperationen und Anschlussbehandlungen —— 100% Dauerschaden: Beinverkürzung rechts um 1,5 cm; Erblindung eines Auges. Es haben sich schmerzhafte Arthrosen mit fortschreitender Tendenz gebildet, die möglicherweise weitere Operationen erforderlich machen werden 14 U 221/02

Entsch. v.
22. 05. 2003

86.919,62 EUR
(170.000 DM)+ mtl. Rente 127,82 EUR (250 DM)
Skalpierende Kopfhautverletzung; ausgedehnte Weichteilverletzungen und multiple Schnittwunden am rechten Oberlid, an der Nase und Unterlippe; Oberkieferfraktur; Zahnverschiebung; Zahnfleischverletzung; Speichenfraktur; Oberarmknochenfraktur; Mittelhandfrakturen; Sprungbeinluxation linkes Sprunggelenk; Brustkorbverletzung mit Prellung der Lunge und Quetschung der Brust; Luftröhrenschnitt wegen notw. Langzeitbeatmung; Augenhöhlenfraktur; Verletzung der Netzhaut des rechten Auges; schweres Schädelhirntrauma; zahlreiche Narben; zentrale Gleichgewichtsstörung; Verlust des Geruchsvermögens; schwere traumabedingte reaktive depressive Verstimmung; Fraktur Schulterblatt Tagelang bewusstlos; Intensivstation, mehrere Monate insgesamt stationäre BehandlungDauerfolgen: Zahlreiche Narben; chronische Schmerzen in linker Schulter, Arm, Hand und Fuß, Bewegungseinschränkungen Sprunggelenk und Handgelenk; posttraumatische Belastungsstörung, die zwischenzeitlich zu einer andauernden Persönlichkeitsänderung führte; chronische Schlafstörungen und Kopfschmerzen sowie Depressionen. Schwere seelische Schädigung. Therapie hilft nicht weiter 43-jährige Frau 100% Die Geschädigte erfuhr erst während des Krankenhausaufenthalts vom Unfalltod ihres Ehemanns und ihrer beiden Söhne 14 U 29/03

Entsch. v.
02. 10. 2003

90.000 EUR Schlüsselbeinbruch, mehrere Armbrüche (beidseits), Verdickung des Nervus radialis, Rippenserienbruch, Beckenringbruch, Oberschenkelschaftfraktur links, Tibiaschaftfraktur, Lungenprellung, Schädelhirntraume II. Grades mit Hirnödem, Nasenbeinbruch, großflächige Ablederungsverletzungen mit Hauttransplantationen. Folgen: zahlreiche entstellende Narben. Beide Arme nur eingeschränkt nutzbar. Laufen zeitlich eingeschränkt, Kopfschmerzen, Wetterfühligkeit Insges. 230 Tage (davon zunächst 183 Tage ununterbrochen nach dem Unfall) stationäre Behandlung (5 Einzelaufenthalte), mehrere Operationen, zunächst Rollstuhl erforderlich, insges. ca. 3 Jahre Behandlungsdauer Beim Unfall 41 jährige Mutter dreier erwachsener Kinder, die alle noch im Haushalt lebten. 100% Eintrittpflicht des Unfallgegners Schweres Verschulden des Unfallgegners (Alkohol), Geschädigte kann Darmausgang nicht mehr selbst reinigen, ist in Pflegestufe 2 eingestuft. 14 U 175/07

Entsch. v.
12. 03. 2008

92.032,54 EUR
(180.000 DM)
Schädelhirntrauma 2. Grades; Hirnoedem und subarachnoidale Blutauflagerung; komplexe Mittelgesichtsfraktur Le Fort III; Riss-Quetschwunde Stirn/ Unterkiefer; Riss-Quetschwunde Haöls links; Scapulacorpusfraktur rechts: Pneumothorax links; distale Unterarmfraktur rechts; drittgradig offene supradiacondyläre Femurfraktur rechts mit Zertrümmerung des Conylenmassivs, komplexe Knieinstabilität rechts und links, erstgradid offene Unterschenkelfraktur links 4 ½ Monate stationär, davon 17 Tage Koma; mehrere Operationen; beide Beine und rechter Arm zeitweise fixiert. 4 Wochen Reha-Klinik. —— 100% 100 % erwerbsunfähig; Minderung der Funktionsfähigkeit des rechten Arms um 1/10, des rechten Beins um 1/3, des linken Beins um 1/5. Rechtes Bein erheblich verkürzt; Oberschenkefraktur nicht anatomiegerecht verheilt. Beide Kniegelenke instabil; erhebliche Narben. Hirnorganisch depressives Syndrom mit Konzentarationsstörungen, erhebliche kognitive Störungen. Verlust des Geschmacks- und geruchssins; Hörverlust linkes Ohr um 10 %. Zur Fortbewegung auf Gehhilfen und Rollstuhl angewiesen 14 U 73/02

Entsch. v.
19. 12. 2002

255.645,94 EUR
(500.000 DM)+ immaterieller Vorbehalt
schweres Schädelhirntrauma mit offener Keilbeinfraktur —— 5-jähriges Kind; kann seit dem Unfall weder sprechen noch laufen und leidet unter einer spastischen linksseitigen Lähmung 100% LG hat 500.000 DM zugesprochen; Urteil nicht vom Kind angegriffen 14 U 11/01

Entsch. v.
13. 02. 2003