Arbeitsrecht Insolvenz
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Im Falle einer Insolvenz, endet Ihr Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf einer bestimmten Frist. Da können Sie in der Regel nichts dagegen unternehmen. Eine Klage bringt hier wenig, da der Insolvenzverwalter das Unternehmen schon seine Zahlungsunfähigkeit erklärt hat. Ihre laufenden Forderungen gegen das Unternehmen aus Ihrem Arbeitsverhältnis sollten Sie aber auf jeden Fall anmelden.