Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung passiert Bundeskabinett

Die Bundesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettsitzung den Weg zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung freigemacht. Der Verordnungsentwurf sieht eine Anpassung des Festzuschlags für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln durch Apotheken vor. Dieser soll mit Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Januar 2013 von bisher 8,10 Euro auf 8,35 Euro angehoben werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Mit der Anpassung kommt die Bundesregierung ihrem nach dem Arzneimittelgesetz bestehenden gesetzlichen Auftrag nach, den seit 2004 unverändert geltenden Festzuschlag für verschreibungspflichtige Arzneimittel an die Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen. Hierbei sind die berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Apotheken und des Großhandels zu berücksichtigen.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das die Verordnung erlässt, hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit den Anpassungsbedarf auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts über Kosten und Erträge der Apotheken ermittelt. Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt zudem, zeitnah die Einführung einer Sicherstellungspauschale für Apotheken im Nacht- und Notdienst vorzubereiten. Der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, erklärt dazu: „Damit wird für die Menschen auf dem Land die Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit Arzneimitteln nachhaltig gestärkt.“

Die Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung sowie die geplante Einführung einer Sicherstellungspauschale für Apotheken im Nacht- und Notdienst tragen dazu bei, dass auch künftig ein funktionierendes und dichtes Netz von Apotheken der Bevölkerung in Deutschland zur Verfügung steht.

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