Bundesgerichtshof lässt Revision gegen OLG-Urteil zu

Fresenius setzt Rechtsstreit um Anwaltshonorare vor dem BGH fort

Der Bundesgerichtshof hat am 14. Februar 2012 der Nichtzulassungsbeschwerde von Fresenius gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Februar 2011 stattgegeben. Das Urteil des Oberlandesgerichts wird nunmehr durch den Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren überprüft.

Die Entscheidung geht auf Anfechtungsklagen gegen die Entlastungsbeschlüsse der Hauptversammlung der Fresenius SE im Jahr 2009 zurück. Sie betrafen u.a. die Frage, ob bereits vor Genehmigung durch den Aufsichtsrat Honorarzahlungen für Beratungsleistungen von Rechtsanwaltssozietäten geleistet werden dürfen, deren Partner zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats des beauftragenden Unternehmens sind. Das Oberlandesgericht hatte – abweichend von der herrschenden Meinung – die Auffassung vertreten, eine Zahlung sei erst zeitlich nach der Genehmigung durch den Aufsichtsrat zulässig. Zugleich hatte es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

Fresenius verfolgt nach der erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde weiter das Ziel einer endgültigen Entscheidung zugunsten der Gesellschaft.

Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern mit Produkten und Dienstleistungen für die Dialyse, das Krankenhaus und die medizinische Versorgung von Patienten zu Hause.

Im Geschäftsjahr 2010 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von rund 16,0 Milliarden Euro. Zum 30. September 2011 beschäftigte der Fresenius-Konzern weltweit 145.118 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Weitere Informationen im Internet unter www.fresenius.de.

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Joachim Weith

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