Bundesinnenminister legt Nationales-Waffenregister-Gesetz vor
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgeleg-ten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWRG) beschlossen. Es dient der Speicherung und Übermittlung von Daten, die erforderlich sind, um erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote Personen zuordnen zu können. Registerbehörde ist das Bundesverwaltungsamt. Die praktische Errichtung des Nationalen Waffenregisters ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kom-munen.
“Durch die Errichtung des Nationalen Waffenregisters werden die Daten aus den fast 600 örtlichen Waffenbehörden zusammen geführt. Das schafft eine neue Qualität”, erklärte Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich nach der Kabinettssitzung. “Zudem setzen wir die EU-Vorgaben bereits zwei Jahre früher in deutsches Recht um. Wichtig ist die Kontrolle der Pflichten der Waffenbesitzer.”
Weiter erklärte der Bundesinnenminister:
“Wenngleich ein deutschlandweites Waffenregister per se keine Amoktaten verhindern kann, ist umso entscheidender, dass wir gemeinsam die Möglichkeiten des Staates ausschöpfen. Der Speichergrund im Nationalen Waffenregister liegt in der potentiellen Gefährlichkeit von Schusswaffen und erlaubt daher umfangreichere Auswertungsmöglichkeiten durch die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.
Mit dem Aufbau des Nationalen Waffenregisters besteht die einmalige Chance, das Waffenwesen zu modernisieren und die Nutzung vorhandener Informationen grundlegend zu verbessern. Aus verschiedenen historischen Gründen sind heute die Daten in den örtlichen Waffenbehörden sehr heterogen und von nicht hinreichender Qualität. Deutschlandweite Auswertungen sind praktisch unmöglich. Das wird das Nationale Waffenregister ändern.Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass mit dem Nationalen Waffenregister nicht bloß Vorgaben der EU umgesetzt werden, sondern dass mittels neu entwickelter harmonisierter Standards ein Modernisierungsschub im Vollzug des Waffenrechts ausgelöst wird. Für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern wird das Nationalen Waffenregister mit seinen Auskunftsfunktionalitäten eine wesentliche Arbeitserleichterung darstellen.”
Der Bundesinnenminister wird morgen (8. Dezember) im Rahmen der Innen-ministerkonferenz (IMK) in Wiesbaden mit seinen Länderkollegen eine ent-sprechende Verwaltungsvereinbarung für die Errichtung einer Fachlichen Leitstelle NWR für alle Nutzer des Registers zeichnen.
Hintergrund: Das Nationale Waffenregister
Alle Mitgliedstaaten der EU haben bis spätestens zum 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister einzuführen. Mit § 43a des Waffengesetzes wurden die Vorgaben der EU in nationales Recht umgesetzt. Der deutsche Gesetzgeber ist hierbei über die Mindestvorgaben der EU-Waffenrichtlinie hinausgegangen. In zeitlicher Hinsicht ist das Waffenregister früher, nämlich bereits bis zum 31. Dezember 2012 zu errichten.
Das Errichtungsgesetz schafft als bereichsspezifische Rechtsgrundlage die notwendige Regelungen zur Übermittlung der bei den örtlichen Waffenbehör-den bereits vorhandenen Daten an die Registerbehörde und regelt zudem die Voraussetzungen für abfragende Zugriffe.
Das Nationale Waffenregister wird auch als Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates (Deutschland Online) geführt und unterliegt der unmittelbaren Verwaltungsmodernisierung.
Sonstige waffenrechtliche Vorschriften werden nicht geändert. Es werden keine neue Daten erfasst, aber sehr wohl die derzeit bei den fast 600 Waffenbehörden vorhandenen, sehr heterogenen Daten standardisiert, bereinigt und die relevanten Eckdaten in einem zentralen Register zusammengefasst. Die Polizeien erhalten erstmals umfassende Aus-wertungsmöglichkeiten.
Mehr Informationen im Internet:
www.bmi.bund.de
www.nationales-waffenregister.de
Verantwortlich: Jens Teschke
Redaktion: Markus Beyer, Dr. Mareike Kutt, Hendrik Lörges, Dr. Philipp Spauschus
Pressereferat im Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
E-Mail: presse@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
Telefon: 030/18681-1022/1023
Fax: + 49 30/18681-1083/1084