Bundesjustizministerium mit dem Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet
Das Bundesministerium der Justiz ist heute von der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung mit dem “1. Preis für gute Gesetzgebung 2011” ausgezeichnet worden.
Gewürdigt wird das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG). In Zusammenarbeit mit der Stiftung Apfelbaum soll der Preis hervorragende Akte auf dem Gebiet der Gesetzgebung sowohl dem Fachpublikum als auch einer möglichst breiten Öffentlichkeit vorstellen und dadurch die Qualität der Gesetzgebung insgesamt fördern. Der Preis wird in diesem Jahr bereits zum dritten Mal vergeben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hob in ihrem Festvortrag die hohen Maßstäbe hervor, die das Bundesverfassungsgericht an die Verständlichkeit der Gesetzgebung stellt. Es fordert, dass Bürgerinnen und Bürger “in zumutbarer Weise die Rechtslage im Einzelfall erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können.” Wer den Inhalt eines Gesetzes nicht verstehe, werde es schlecht befolgen können, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Sie wies auf den “Redaktionsstab Rechtssprache” des Bundesjustizministeriums hin, ein Instrument, dessen sich andere Häuser bei der Abfassung von Gesetzen schon früh bedienen sollten. “Hier wird juristisch und übrigens auch politisch neutral das Gesetz auf seine Normklarheit hin geprüft. Die besten Ergebnisse gibt es, wenn der Redaktionsstab in einem frühen Entwurfsstadium zu Rate gezogen wird.”
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