Bundeslandwirtschaftsministerium plant Änderung des Bundesjagdgesetzes
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) plant in dieser Legislaturperiode das Bundesjagdgesetz zu novellieren. Die Novellierung soll sich auf die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) konzentrieren.
Die Bundesländer hatten auf der heute zu Ende gegangenen Agrarministerkonferenz in Schöntal den Eckpunkten zur Jagdrechtsänderung des BMELV zugestimmt. Diese Eckpunkte sehen vor, dass grundsätzlich an dem System der Jagdgenossenschaften, dem Reviersystem und der flächigen Bejagung als Grundpfeiler des Jagdrechts festgehalten werden soll.
Mit Urteil vom 26. Juni 2012 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft eingeschränkt und festgestellt, dass eine Duldungspflicht der Jagd auf den angeschlossenen Flächen unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sei.
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