Bundesrat steht Erleichterungen im Insolvenzverfahren aufgeschlossen gegenüber

Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Verkürzung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren beraten und dabei umfangreich Stellung genommen. Sie stehen dem Bemühen, in finanzielle Not geratenen Menschen schneller und effektiver als bisher eine zweite Chance zu eröffnen, aufgeschlossen gegenüber. Gleichwohl verkennt der Bundesrat nicht, dass dem Interesse der Schuldner die nicht minder berechtigten Interessen der Gläubiger gegenüberstehen. Bei einer endgültigen Lösung müsse daher auch bedacht werden, welche Signalwirkung von ihr für die generelle Zahlungsmoral ausgehe. Inhaltlich regt der Bundesrat zudem mehrere Änderungen in juristischen Detailregelungen und Verfahrensfragen an.

Der Gesetzentwurf soll Menschen, die in eine finanzielle Notsituation geraten sind, schneller als bisher eine zweite Chance eröffnen. Er soll daher Schuldnern ermöglichen, sich im Insolvenzverfahren schon nach drei – statt bisher sechs – Jahren von den Restschulden zu befreien, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt haben. Eine Verkürzung auf fünf Jahre wäre möglich, wenn zumindest die Verfahrenskosten bezahlt sind.

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