Chance für Swap-geschädigte Kommunen in Sachsen

Gerichtsstandwechsel nach Stuttgart

Kommunen, die Swap-Geschäfte mit der Landesbank Sachsen (Sachsen LB) abgeschlossen haben, müssen ihre Schadensersatzforderungen nun in Stuttgart einklagen. Dort befindet sich der Sitz der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) zu der die Sachsen LB seit 2008 gehört. Die Landesbank Sachsen (Sachsen LB) war eine Landesbank mit Sitz in Leipzig. Seit 26. Oktober 2007 hatte sie die Rechtsform einer Aktiengesellschaft.[Die Bank wurde am 1. Januar 1992 gegründet und war seit 1. Januar 2008 eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Am 1. April 2008 wurde sie mit der LBBW verschmolzen und erlosch damit.

Die damalige Sachsen LB hatte, ähnlich wie die WestLB in Nordrhein-Westfalen, unter dem Argument der “Zinsoptimierung” großflächig strukturierte Finanzderivate an Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen verkauft. Diese Derivate stellen sich zunehmend als toxisch und für Kommunen völlig ungeeignet dar. Die Schäden liegen häufig in den Kommunen im zweistelligen Millionenbereich.

Im August 2011 hat das Sächsische Innenministerium seinen Kommunen empfohlen, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Damit wächst der Druck auf die Kommunen weiter, denn ein Kämmerer, der jetzt nicht handelt, muss sich ggf. den Vorwurf der Untreue wegen Untätigkeit machen lassen. Das Ministerium betont, dass rechtliche Prüfung ‘aufgrund der kurzen Verjährungsfristen sofort durchgeführt werden’ soll.

Einige Kommunen schrecken möglicherweise zurück, weil sich der Gerichtsstand für eine Klage von Dresden nach Stuttgart verlagert hat. Der Wechsel des Gerichtsstands sollte Kommunen allerdings nicht schrecken. Der Gerichtsstand Stuttgart hat sich bisher als fachlich extrem kompetent und anlegerfreundlich ausgezeichnet. Das OLG Stuttgart hatte im Februar 2010 das erste spektakuläre Urteil erlassen. Einige dieser Feststellungen finden sich im Swap-Urteil des BGH, das die Ausgangssituation für viele Swap-Geschädigte verbessert. “Ich kenne keinen Gerichtsstandort, der sich so im Detail mit strukturierten Finanzderivaten befasst, wie Stuttgart. Das Wissen um die Komplexität der Produkte und das Verständnis für deren Unkalkulierbarkeit sind eine sehr gute Voraussetzung für jeden Geschädigten”, so Dr. Jochen Weck, anwaltlicher Berater der Firma Ille, die im Swap-Verfahren vor dem BGH obsiegt hatte. “Den Gerichtsstand Stuttgart sehen wir für die Geschädigten sehr positiv.”

Nähere Informationen zu den Auswirkungen des BGH-Urteils auf Swap-geschädigte Kommunen sind erhältlich bei

Rössner Rechtsanwälte
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