DB zu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über den Inhalt der Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB) der DB Netz AG von 2008
Mehr als 80 zunächst strittige Klauseln wurden im Sinne der DB Netz AG bestätigt. Weitere Klauseln wurden im Laufe der Jahre bereits durch das Unternehmen angepasst.
(Berlin, 29. September 2011) Das Bundesverwaltungsgericht hat heute seine Entscheidung über strittige Vorschriften der Schienennetz-Nutzungsbedingungen der DB Netz AG für das Fahrplanjahr 2008 mit einer Presseinformation bekanntgegeben. Die detaillierte Urteilsbegründung liegt der DB Netz AG noch nicht vor.
Von den zunächst 99 strittigen Klauseln der Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB) der DB Netz AG waren bereits in früheren Verfahren mehr als 80 Klauseln durch das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster als nicht zu beanstanden beurteilt worden.
Von den verbliebenen 13 strittigen Klauseln hat die DB Netz AG in den vergangenen Jahren bereits einen Teil angepasst. So wurde beispielsweise die Forderung nach Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift für das gesamte eingesetzte Personal der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf das für den Bahnbetrieb eingesetzte Personal beschränkt.
Die DB Netz AG erwartet die Urteilsbegründung in einigen Wochen.
Herausgeber: Deutsche Bahn AG
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