Dittmar: Schallende Ohrfeige für Schwarz-Gelb aus Karlsruhe

Am 11. Jahrestag des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht ein weiteres wegweisendes Urteil. Dieses Urteil kann nur als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung gewertet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass eine Ungleichbehandlung von verheirateten und in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten und Beamtinnen verfassungswidrig ist und das entsprechende schwarz-gelbe Gesetz über den Familienzuschlag für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt. Der Gesetzgeber ist nunmehr auch verpflichtet, eine Neuregelung vorzunehmen mit einer rückwirkenden Wirkung zum 01.08.2001! Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtsauffassung der Schwusos in zweierlei Hinsicht: Erstens erweitert das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG um die sexuelle Identität. Diese Forderung wird schon seit längerem von der SPD betrieben – scheiterte bislang aber am schwarz-gelben Widerstand. Ferner stützt das Bundesverfassungsgericht der Schwusos, dass eine rückwirkende Geltung des Familienzuschlages seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, also seit dem 01.08.2001, zwingend notwendig ist.

Dies ist eine klare Entscheidung, dass eine Ungleichbehandlung auch durch fiskalpolitische Aspekte nicht behoben werden kann. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist insofern nicht nur wesentlich für die zukünftige Rechtspolitik der Bundesregierung, sie wird auch für die Länder von großer Bedeutung sein.

Einige Landesregierungen werden ihre Rechtsauffassung zwingend ändern müssen und ihre entsprechenden Länderregelungen in Einklang mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil bringen. Das Urteil ist ein weiterer Schritt für lesbische und schwule Paare in Richtung der vollständigen Gleichbehandlung.

Die SPD unterstützt diese Gleichbehandlung und fordert die Bundesregierung auf, endlich ihre Blockadepolitik zu beenden. Es gibt nur einen Weg, wie die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen erreicht werden kann und das ist die Öffnung der Ehe. Dies muss die Bundesregierung endlich akzeptieren. Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war ein deutlicher Warnschuss in diese Richtung.

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