Fortführung der Branchen-Mindestlöhne konsequent
Beschäftigte vor unfairen Löhnen schützen
Das Bundeskabinett hat heute Verordnungen über die Anhebung von Mindestlöhnen in drei Branchen beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
“Mit der Verlängerung von allgemeinen tarifvertraglichen Mindestlöhnen in drei Branchen beweist die Bundesregierung einmal mehr Handlungsfähigkeit im Kampf gegen ausbeuterische Löhne und ruinöse Lohnkonkurrenz.
Die bisherigen Mindestlohn-Regelungen im Baugewerbe, in der Abfallwirtschaft und für Bergbauspezialarbeiten haben sich bewährt. Sie haben ein ordentliches Lohnniveau für die Beschäftigten garantiert, ohne dass Arbeitsplätze gefährdet worden wären. Es ist konsequent, dass diese Regelungen jetzt verlängert werden.
Zugleich werden die Löhne jetzt so angehoben, wie es von den Tarifvertragsparteien der jeweiligen Branchen vereinbart worden ist. Die Mindestlöhne liegen zwischen 11,53 Euro für einfache Tätigkeiten im Steinkohlebergbau und 8,33 Euro in der Abfallwirtschaft.
Fast alle Branchen-Mindestlöhne sind unter unionsgeführten Bundesregierungen eingeführt worden. Unser Ziel ist es, dass diese Konzeption weiter entwickelt wird und möglichst alle Beschäftigten vor unfairen Löhnen geschützt werden. In der Tradition Ludwig Erhards steht die Unionsfraktion für die gerechte Teilhabe aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an dem, was unter ihrer Beteiligung in den Betrieben erwirtschaftet worden ist.
Auch die jeweiligen Tarifvertragsparteien haben Verantwortungsbewusstsein gezeigt und mit ihren Vereinbarungen die erforderliche Voraussetzung für den Fortbestand allgemeinverbindlicher Mindestlöhne geschaffen.”
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