Fraktionsübergreifende Einigung für ein Mediationsgesetz

Zur Beratung des Mediationsgesetzes im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPDBundestagsfraktion Sonja Steffen:

Das Mediationsgesetz ist ein kleiner Meilenstein in der Geschichte der Rechtspolitik des Deutschen Bundestags. Wir haben fraktionsübergreifend den Gesetzentwurf des Justizministeriums überarbeitet und wichtige Punkte auf den Weg gebracht. Mit der Einführung des zertifizierten Mediators, dessen Ausbildungsinhalt und #umfang zukünftig per Rechtsverordnung festgelegt werden, haben wir die Qualität in diesem jungen Berufsfeld gesichert, ohne zu starre Regelungen festzulegen.

Gleichzeitig haben wir vehement die Forderung nach einer Mediationskostenhilfe verfolgt und mit der fakultativen Einrichtung von Forschungsvorhaben die Grundlage für die finanzielle Förderung der Mediation geschaffen.

Die richterliche oder gerichtsinterne Mediation ist im Vorfeld von unterschiedlichen Seiten stark kritisiert worden. Mit der Überführung dieser Form der Meditation in das erweiterte Güterrichtermodell haben wir einen sinnvollen Kompromiss gefunden. Auf diese Weise können die in den Gerichten gewonnenen Erfahrungen und Kompetenzen erhalten und weiterentwickelt werden.

Insgesamt hat sich wieder einmal das „Strucksche Gesetz“ bestätigt, dass keine Vorlage den Bundestag so verlässt, wie sie eingebracht wurde.

Die Parlamentarier haben sich durchgesetzt.

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