Gesetz gegen Kostenfallen tritt am 1. August in Kraft

Zum heutigen Inkrafttreten des Gesetzes gegen Kostenfallen am 1. August erklärt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

“Verbraucher müssen ihre Rechte im Netz kennen. Der Button macht deutlich: Wenn ich jetzt klicke, kostet es! Die Industrie sollte den Verbraucherschutz als ihr eigenes Anliegen begreifen. Transparenz im Netz ist auch ein Wettbewerbsvorteil. Durch Kostenfallen ist viel Vertrauen verspielt worden. Daher führen wir die Buttonlösung schon jetzt ein und nutzen nicht die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie.”

Zum Hintergrund:

Die Produkte werden als “gratis”, “free” oder “kostenlos” angepriesen und im Kleingedruckten verstecken sich horrende Preise. Das böse Erwachen kommt dann mit der Rechnung. Aber auch wenn bei solchen Kostenfallen oft kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt oder ein entstandener Vertrag noch angefochten oder widerrufen werden könnte, zahlen viele Verbraucher aus Unkenntnis. Oft fühlen sie sich auch unter Druck gesetzt durch die scharf formulierten Briefe von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten, die die vermeintlichen Ansprüche der Firmen durchsetzen sollen.

Das neue Gesetz (“Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr”) stellt mit der Buttonlösung nun sicher, dass Internetnutzerinnen und -nutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr soll nur zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Bei Bestellungen auf Online-Plattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche gut lesbar mit den Wörtern “zahlungspflichtig bestellen” oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

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