Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn vor Syndikus-Anwaltstag in Frankfurt:Bundesregierung soll die EZB verklagen
Vor dem Frankfurter Syndikus-Anwaltstag (heute um 14 Uhr im Turm der Helaba) verlangt der stellvertretende Ministerpräsident und hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn eine Klage der Bundesregierung gegen die EZB: “Gerade vernehmen wir wieder lauter den Ruf nach Eurobonds – einer Sozialisierung der Schulden. Daneben möchte ich Ihr Augenmerk auf das richten, was bei der EZB passiert und mindestens ebenso gefährlich ist. Die EZB dürfte mittlerweile Anleihen im Wert von 200 Milliarden Euro aufgekauft haben. Hier wird Geld für klamme Eurostaaten in Massen gedruckt”, so Jörg-Uwe Hahn, der auch hessischer Europaminister ist: “Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Es geht hier um die Sparguthaben der Menschen, die durch Inflation bedroht werden.”
“Der wiederholte Ankauf von Staatsanleihen von überschuldeten Euro-Staaten stellt eine Überdehnung der Satzung der EZB dar, denn eine Europäische Bad-Bank und die Vermehrung der Geldmenge sind keine Beiträge zu Sicherung der Preisstabilität” sagte Europaminister Jörg-Uwe Hahn: ” Ich habe daher kürzlich die Bundeskanzlerin aufgefordert, sich mit einer Klage gegen diese Maßnahmen der EZB zu wenden. Die Entscheidung darüber, ob Deutschland Klage einreicht, obliegt der Bundesregierung.”
Minister Hahn zählt drei Ansatzpunkte für eine Vertragsverletzung durch die EZB auf: “Die Pflicht zur Gewährleistung der Preisstabilität, die Regel, dass jeder Euro-Mitgliedstaat für seine eigenen Schulden haftet und das Verbot des Erwerbs von Schuldtiteln. Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist eine Umgehung des Verbots offensichtlich”, so Minister Hahns Fazit. Er fragt: “Wie unabhängig agiert ein Institut, das auf politischen Druck entgegen allen Warnungen der führenden Volkswirtschaftler in Massen Geld druckt?”
Hahn regt an, “auch dem Bundesrat und dem Bundestag die Entscheidung über Klagen gegen Handlungen der Kommission, des Rates oder der EZB vor dem EuGH zuzuweisen. So könnte die Bundesregierung zum Beispiel durch einen Beschluss des Bundestages dazu verpflichtet werden, Klage gegen den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB zu erheben.”
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