Holzeinschlag im Biosphärenreservat Rhön war rechtswidrig

Der Holzeinschlag in der Kernzone “Rhönkopf-Streufelsberg” des Biosphärenreservats Rhön verstieß gegen die Verordnung des Biosphärenreservats. Das hat der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Roland Richwien, heute bestätigt.
Die schriftlichen Vereinbarungen zwischen einer Mitarbeiterin der Biosphärenreservats-Verwaltung und dem Forstamt Kaltennordheim seien rechtswidrig, so Richwien. Ein Antrag nach Naturschutzrecht war bei der zuständigen oberen Naturschutzbehörde, dem Landesverwaltungsamt, nicht gestellt worden.
Nach erster Prüfung ist kein Straftatbestand erfüllt. Neben ordnungsrechtlichen Konsequenzen können auch dienstrechtliche in Betracht kommen. Die diesbezüglichen Prüfungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
“Wir sind sehr an einer sorgfältigen, lückenlosen Aufarbeitung des Vorgangs interessiert und bitten um die dafür nötige Zeit. Gleiches gilt für die neueren Vorwürfe, die der NABU und andere gegenüber der Forstwirtschaft erhoben haben”, sagte der Staatsekretär. Alle diesbezüglichen Schreiben an das Ministerium werden nach Abschluss der Prüfung beantwortet.

Hintergrund

Die Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Rhön verbietet in der Kernzone jegliche Maßnahmen, die die ungesteuerte Entwicklung der Biotope und ihrer Lebensgemeinschaften beeinträchtigen. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur in Einzelfällen und unter Beachtung des Schutzzwecks möglich. Auch Befreiungen können nur unter strengen Maßstäben durch die obere Naturschutzbehörde erteilt werden.

Anne Holl
Stellv. Pressesprecherin
Andreas Maruschke
Pressesprecher
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt
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