IG BAU setzt Lohnuntergrenze für Maler und Lackierer durch

Frankfurt am Main – Nach einem zähen Abstimmungsverfahren hat sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit ihrer Forderung nach einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk durchgesetzt. Ab heute, 1. Juni 2012, erhalten alle Maler und Lackierer in Malerbetrieben wenigstens den Mindestlohn. Dieser beträgt im Osten 9,75 Euro die Stunde. Im Westen gelten für ungelernte Arbeiter und für Gesellen unterschiedlich hohe Mindestlöhne: Ungelernte Arbeiter erhalten dort ab sofort ebenfalls 9,75 Euro Stundenlohn. Für gelernte Fachkräfte beträgt dieser nun 11,75 Euro. Bereits zum 1. Juli 2012 steigt er für diese Gruppe auf 12 Euro.
Der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers sagte: “Es ist gut, dass sich am Ende die Vernunft gegen die dogmatischen Einwände der FDP durchgesetzt hat.” Nicht zuletzt wegen der Einsprüche des FDP-geführten Wirtschaftsministeriums in Sachsen war die Einführung des Mindestlohns verzögert worden. Schon Anfang Dezember 2011 hatten die Tarifvertragsparteien den Antrag auf eine Mindestlohn-Verordnung gestellt. Ende Februar 2012 war der alte Mindestlohn turnusgemäß ausgelaufen. Durch die monatelange Verzögerung der neuen Verordnung entstand eine mindestlohnfreie Zeit im Maler- und Lackiererhandwerk. Diese haben manche Firmen ausgenutzt. “Es entwickelten sich sofort Strukturen, die die Situation ausnutzten und auf Dumping-Wettbewerb bauten”, sagte Schäfers. “Mit dem neuen Mindestlohn entfällt deren Geschäftsmodell. Jeder, der den Mindestlohn nicht bezahlt, macht sich strafbar.”
Die IG BAU fordert alle 150 000 Maler und Lackierer in Deutschland auf, in der kommenden Gehaltsabrechnung für Juni zu überprüfen, ob sie korrekt bezahlt werden.
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Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit

Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt

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