Jörg-Uwe Hahn zu den Plänen der EU-Kommission für ein Europäisches Vertragsrecht
„Debatte über ein europäisches Vertragsrechtsinstrument erst am Anfang‘
Der Hessische Justiz- und Europaminister, Jörg-Uwe Hahn, zeigt sich von den heute in Brüssel vorgestellten Plänen der EU-Kommission zur Schaffung eines „Europäischen Vertragsrechts“ noch nicht überzeugt. „Wenn überhaupt, muss am Ende ein verbraucherschutzfreundliches und leicht anwendbares System stehen. Ich bin mir nicht sicher, ob wir ein Instrument, wie es jetzt vorgeschlagen wurde, überhaupt brauchen“, so Jörg-Uwe Hahn in einer ersten Reaktion.
Die Pläne der Justizkommissarin Viviane Reding sehen vor, dass Kunden und Unternehmer künftig Verträge mit grenzüberschreitendem Charakter nach einem einheitlichen europäischen Zivilrecht abschließen können. Dazu sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, jeweils ein gleichlautendes europäisches Vertragsrecht neben ihren nationalen Zivilrechtsgesetzen anzubieten. „Durch den gemeinsamen Binnenmarkt und den Internethandel wird dies eine erhebliche Anzahl von Verträgen des täglichen Lebens betreffen, etwa Bücher, Elektrogeräte oder andere Konsumgüter. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch wird dadurch an Bedeutung verlieren“, so Jörg-Uwe Hahn weiter.
Unterschiedliche Vertragssysteme kein wesentliches Hindernis
Hahn bezweifelt, dass unterschiedliche Vertragsrechtssysteme in den Mitgliedstaaten ein wesentliches Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel darstellen: „Sprachbarrieren und unterschiedliche Steuervorschriften dürften eine mindestens ebenso hohe Hürde für Geschäfte über Staatsgrenzen hinweg darstellen wie unterschiedliche Vertragsrechtssysteme“, erklärte Hahn. „Ein solch fundamentaler rechtspolitischer Schritt muss wohl überlegt sein. Der Aufwand, diese wohlklingende europäische Idee in die Tat umzusetzen, darf am Ende nicht größer sein, als der Nutzen für Unternehmen und Verbraucher“, so Jörg-Uwe Hahn weiter.
Besonders skeptisch zeigte sich der Justizminister bei der Frage, ob die Europäische Union ein solches Europäisches Vertragsrecht überhaupt in den Mitgliedstaaten einführen könne. „Die Kommission hat aufgrund der vielfachen Kritik in der Vergangenheit zu dieser Frage überraschend ihre Taktik geändert. „Ich bleibe aber dabei, dass auch das schönste europäische Ziel eine Grundlage in den europäischen Verträgen haben sollte. Wir werden uns jetzt die Zeit nehmen, den Vorschlag der Europäischen Kommission ausführlich zu prüfen. Einen Zeitdruck sehe ich in der Sache nicht“, so Jörg-Uwe Hahn abschließend.
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