Justizministerkonferenz beschließt Anhörung zum Europäischen Kaufrecht
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn: ‘Das alte BGB hat sich bewährt’
Mitte Oktober diesen Jahres hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für ein Europäisches Kaufrecht vorgelegt. Damit verfolgt die Kommission das Ziel, Unternehmen und Verbrauchern für grenzüberschreitende Verträge ein parallel zum deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geltendes Recht zur Verfügung zu stellen.
‘Auf Initiative Hessens hat die Justizministerkonferenz heute einstimmig beschlossen, im Mai nächsten Jahres eine breit angelegte öffentliche Anhörung dazu durchzuführen. So sehr wir das Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu stärken, unterstützen, muss ein solch weitgehender Einfluss auf das bewährtes deutsche Zivilrecht gründlich überlegt sein. Das BGB wird danach deutlich an Bedeutung verlieren’, so der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn.
‘Ich freue mich besonders, dass die zuständige Kommissarin Viviane Reding und die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits ihre Teilnahme signalisiert haben. Neben der richterlichen und anwaltlichen Praxis wird aber auch der Sachverstand aus Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden in dieser Anhörung gefragt sein’, so Jörg-Uwe Hahn weiter.
‘Das Europäische Kaufrecht ist mehr, als eine rechtstechnische Diskussion. Mehr und mehr Verträge werden im Internet geschlossen und sind deshalb potentiell grenzüberschreitend und deshalb von dem Vorschlag erfasst. Verbraucherschützer, Vertreter des Handwerks und die Bundesnotarkammer haben heute in einem Brief an die Vertreter im Bundesrat kritisch zu dem Vorschlag geäußert. Diese Bedenken, aber auch die wirtschaftlichen Chancen eines gemeinsamen europäischen Kaufrechtes werden deshalb auf der Anhörung erörtert werden’, so Jörg-Uwe Hahn.
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