Keine Blockade beim Bundeskinderschutzgesetz

Machtkampf nicht auf dem Rücken unserer Kinder austragen

Es zeichnet sich ab, dass einige Länder dem geplanten Bundeskinderschutzgesetz am 25. November 2011 im Bundesrat nicht zustimmen werden. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die zuständige Berichterstatterin Michaela Noll:

“Wer entsetzliche Schicksale wie die von Kevin, Lea-Sophie oder Jessica verhindern will, der darf das Bundeskinderschutzgesetz jetzt nicht blockieren. Bereits im Jahr 2009 ist ein Kinderschutzgesetz am Widerstand der SPD gescheitert. Wir sind es unseren Kindern schuldig, sie bestmöglich vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.

Die christlich-liberale Koalition hat lange an diesem Gesetz gearbeitet. Die Fachwelt wurde von Anfang an intensiv in den Beratungsprozess eingebunden. Fachlich sind sich alle einig: Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein gelungenes Gesetz. Dies hat sowohl die Anhörung im Familienausschuss am 26. September 2011 belegt als auch die Abstimmung im Bundestag am 27. Oktober 2011 – das Gesetz wurde ohne eine einzige Gegenstimme beschlossen.

Wenn einige Länder das Gesetz nun blockieren, müssen sie sich die Frage gefallen lassen, ob ihnen parteipolitische Erwägungen wichtiger sind als der Kinderschutz. Auf dem Rücken unserer Kinder darf kein Machtkampf ausgetragen werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion appelliert daher an die Länder, zum Wohle unserer Kinder am Freitag für das Bundeskinderschutzgesetz zu stimmen.”

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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