Kultur und Sport im Grundgesetz verankern

Anlässlich der Debatte zu dem von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kultur und Sport im Grundgesetz (BT-Drs. 17/10644) am kommenden Freitag, erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Siegmund Ehrmann sowie der Sprecher der Arbeitsgruppe Sport der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:

Wir wollen, dass die besondere Verantwortung des Staates für Kultur und Sport in unserem Grundgesetz zum Ausdruck kommt.

Diesem Vorschlag geht ein langer Diskussionsprozess voraus. Bereits die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hatte sich 2005 für ein Staatsziel Kultur ausgesprochen. Eine Forderung, die auch der Dachverband der Kulturverbände in Deutschland, der Deutsche Kulturrat, unterstützt. Ebenso unterstützt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der für fast 28 Millionen Mitglieder in 90.000 Sportvereinen spricht, das Staatziel Sport seit vielen Jahren.

Wir laden alle Fraktionen im Bundestag ein, sich dieser Forderung anzuschließen.

Es gilt, die Freiheit von Kunst und Kultur und ihren Eigenwert zu garantieren und zu schützen. Aus diesem Grund wollen wir Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Auf diese Weise werden kulturelle Belange durch ihren Verfassungsrang in politischen und juristischen Abwägungsprozessen gestärkt.

Im Sport werden Werte wie Toleranz und Fairness vermittelt, er führt Menschen unterschiedlicher Kulturen und sozialer Hintergründe zusammen. Sport ist Teil eines gesunden Lebensstils und ein bewährtes Instrument der Integrations- und Bildungsarbeit.

Sport hat eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung und stellt die größte Bürgerbewegung Deutschlands dar. In 15 von 16 Länderverfassungen ist Sport als Staatsziel normiert. Das deutsche Grundgesetz hingegen kennt bislang keine vergleichbare Wertschätzung. Das wollen wir ändern.

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