Marke ?Gallinat? erfolgreich verteidigt

Vier Rechtsanwaltskanzleien müssen Werbung aus dem Internet entfernen.

Anfang 2010 entschloss sich die Gallinat-Bank AG, gegen vier Anwaltskanzleien wegen Kennzeichenver­letzungen vorzugehen. Unter Hervorhebung der Marke “Gallinat” im Internet warben die Anwälte über Google-Ad-Words Klienten, um diese anschließend gegen die Gallinat-Bank zu vertreten.
“Die Frankfurter Fachanwälte Klinkert, Zindel Partner ? spezialisiert u.a. auf gewerblichen Rechts­schutz ? sahen gute Chancen, gegen die Markenver­letzungen vorzugehen” berichtet Jörg Priebe, Mitglied des Vorstands der Gallinat-Bank AG. “Vor längerer Zeit wollten wir diesen Schritt schon einmal tun, schreckten damals aber davor zurück gegen Anwälte vorzugehen.” Bereits die ersten Abmahnungen waren erfolgreich. Drei der vier Rechtsanwaltskanzleien gaben freiwillig strafbewehrte Unterlassungserklärun­gen ab und entfernten die beanstandete Werbung aus dem Internet.
Nur eine Rechtsanwaltskanzlei aus Düsseldorf wollte vor Gericht gehen. Am 15. Dezember 2010 entschied das Landgericht Frankfurt, dass die beklagten Rechts­anwälte im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnungen “Finanziert über Gallinat?” und “Gallinat-Interessen­gemeinschaft” sowie den Domainnamen “gallinat-interessengemeinschaft.de” nicht für die Dienstleis­tung Rechtsberatung von Bankkunden in den Berei­chen Anlegerschutz, Kredit- und Immobilienanlage benutzen dürfen.

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Stefanie Nowack
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stefanie.nowack@gallinat.de

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