Ministerpräsident Volker Bouffier und Europaminister Jörg-Uwe Hahn zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum ESM
Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Europaminister und Stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn haben heute begrüßt, dass die Regelungen zum ESM und dem Fiskalpakt verfassungskonform sind. „Heute ist ein guter Tag für Europa und ein guter Tag für die Demokratie in unserem Land. Ich begrüße es außerordentlich, dass das Bundesverfassungsgericht heute grünes Licht für den Fiskalpakt und für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gegeben hat. Das Urteil bestätigt die kluge Politik der Bundesregierung“, so Ministerpräsident Bouffier zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Es sei ein guter Tag für Europa, weil mit beiden Vertragswerken und den sie begleitenden Gesetzen das klare Signal an Europa und die Finanzmärkte gesendet werde, dass Deutschland uneingeschränkt hinter dem Euro und den Maßnahmen zur Euro-Rettung steht. „Wir leisten damit einen historischen Beitrag dazu, dass das Jahrhundert- und Friedensprojekt Europa eine Erfolgsgeschichte bleibt“, betonte Bouffier.
„Es ist aber auch ein guter Tag für die Demokratie, denn das Gericht hat klargestellt, dass das Parlament letztentscheidend in Haushaltsfragen bleibt. Der Deutsche Bundestag ist und bleibt der Ort, an dem über Ausgaben entschieden wird. Um diese Entscheidungen sachgerecht treffen und seinen Kontrollpflichten nachkommen zu können hat das Gericht die Rechte des Bundestages gestärkt und verdeutlicht, dass der ESM-Vertrag so ausgestaltet sein muss, dass seine Regelungen dem nicht entgegenstehen“, verdeutlichte Hahn.
Obergrenze der Haftung Deutschlands betont
Zur völkerrechtlichen Verbindlichkeit der Haftungsbeschränkung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro erklärte der Europaminister, dass er diese begrüße und davon ausgehe, dass die Bundesregierung hier nun entsprechende Schritte auf europäischer Ebene unternehmen werde. „Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht diesen wichtigen Punkt der Obergrenze der Haftung Deutschlands betont hat“, so Hahn.
Ministerpräsident Bouffier zeigte sich froh, dass der Einsatz Deutschlands für einen permanenten Krisenbewältigungsmechanismus zur Abwehr zukünftiger Gefahren für die Stabilität der Eurozone erfolgreich war; mit dem ESM stehe ein wirkungsvolles Instrument in Krisensituationen bereit. „Klar ist aber auch: Die Wirtschafts- und Währungsunion muss eine Stabilitätsunion sein. Mit dem Fiskalpakt gehen wir einen großen Schritt in diese Richtung, denn er trägt dazu bei, die Mitgliedsstaaten der Eurozone dauerhaft zu soliden Staatsfinanzen zu verpflichten.“ Beide Maßnahmen, also ESM und Fiskalpakt, seien erforderlich, um Verunsicherungen an den Finanzmärkten entgegenzuwirken und es sei gut, dass beide Maßnahmen angesichts der anhaltenden Verunsicherung der Märkte nun nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen, ergänzte Hahn.
Ministerpräsident Bouffier und Europaminister Hahn machten abschließend deutlich, dass die gemeinsame Arbeit nun weiterhin darauf ausgerichtet sein müsse, das Vertrauen in die Eurozone zu stärken, indem die Ursachen der Krise bekämpft werden. „Solidarität und Solidität gehören zusammen. Deshalb haben wir immer betont, dass jene Staaten, die Hilfe bekommen, auch ausreichend eigene Anstrengungen unternehmen müssen und die Auflagen zur Haushaltsdisziplin umsetzen.‘
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