‚Namenszusatz stiftet Identität in Gemeinden und Kreisen‘

Kommunalminister Jäger begrüßt Entscheidung des Landtags

Gemeinden, Städte und Kreise können künftig zusätzlich zu ihrem Namen eine amtliche Bezeichnung führen. Damit können sie auf ihre Geschichte oder heutige Bedeutung hinweisen. Der Landtag hat heute (19. Oktober) die entsprechenden Änderungen der Gemeindeordnung und der Kreisordnung beschlossen. „Mit dem offiziellen Zusatz können Gemeinden und Kreise ihre Einzigartigkeit bekannt machen. Das stiftet Identität und stärkt das kommunale Selbstbewusstsein“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Künftig können Räte und Kreistage mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder Bezeichnungen bestimmen oder ändern. Mit der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales gilt die amtliche Bezeichnung als offizieller Zusatz zum Namen.

Sie darf dann auch auf Ortseingangsschildern verwendet werden. Bisher waren in NRW nur die amtlichen Bezeichnungen „Stadt“, „Kreisstadt“, „Landeshauptstadt“ für Düsseldorf, „Bundesstadt“ für Bonn und „Bad“ zugelassen. Auf regionale oder lokale Besonderheiten konnten Kommunen bisher nur mit Logos und werbenden Zusätzen auf ihren Briefköpfen hinweisen.

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