Neue Apothekenbetriebsordnung tritt am 12. Juni in Kraft

Berlin, 11. Juni 2012

Heute ist die vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die geänderte Apothekenbetriebsordnung tritt damit am 12. Juni 2012 in Kraft.

Die Apothekenbetriebsordnung enthält detaillierte Vorgaben zum Betrieb von Apotheken. Sie macht Vorgaben zur Qualifikation des Personals, zur Ausstattung und zur Qualität der Arbeitsabläufe. Sie dient damit der Sicherheit von Patientinnen und Patienten, denn sie stellt hohe Anforderungen an die Qualität der Arzneimittelversorgung sowie der Arzneimittelinformation und Beratung.

Die Verordnung stammt aus dem Jahr 1987 und bedurfte einer grundlegenden Überarbeitung. Die jetzigen Änderungen sind in einem 2-jährigen Verfahren intensiv diskutiert und beraten worden. Sie betreffen im wesentlichen Vorgaben zur Verbesserung der Qualität der Arzneimittelherstellung sowie deren Dokumentation und zur Information und Beratung in den Apotheken. Die Kundinnen und Kunden in Apotheken werden zukünftig mehr Vertraulichkeit bei der Beratung vorfinden und die verpflichtenden Qualitätsmanagementsysteme werden die Qualität aller Serviceleistungen der Apotheken weiter verbessern.

Die Verordnung soll so zu mehr Arzneimittelsicherheit führen. Gleichzeitig werden Apotheken von nicht mehr gerechtfertigten bürokratischer Lasten befreit.

Weitere Informationen zur Apothekenbetriebsordnung finden Sie hier.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Pressestelle
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Telefon: 030-18441-2442 oder -2225 (bundesweiter Ortstarif)
E-Mail: pressestelle@bmg.bund.de

gesamten Artikel lesen –>> hier klicken (zurück esc)