Neue Lärmschutzbereichsverordnung tritt in Kraft – Task Force soll zur Optimierung von Flughöhen und Flugrouten beitragen
Die Lärmschutzbereichsverordnung ist vom Kabinett verabschiedet und tritt noch vor Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Landebahn in Kraft. Die neue Verordnung zum passiven Schallschutz sieht den nach dem Fluglärmgesetz strengst möglichen Wert von 50 dB(A) für die Nachtschutzzone vor. “Unser Ziel war es, den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung zu realisieren. Nach unserer Auslegung ergeben sich Schutzzonen, die die weitestgehenden Schutzansprüche ergeben, die zugleich aber rechtssicher sind. Damit sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf verbesserten passiven Schallschutz für etwa 120.000 Anwohner geschaffen worden”, sagte Wirtschaftsminister Dieter Posch heute in Wiesbaden.
Mit dieser Vorgabe wurde nach dem ersten Kabinettsbeschluss am 17.6.2011 die Anhörung eingeleitet. Die Anhörungsfrist wurde auf Antrag zahlreicher Anzuhörender bis zum 31.8.2011 verlängert. Insgesamt wurden 27 Städte und Gemeinden und vier Landkreise angehört. Außerdem wurde unter anderem der Fluglärmkommission, der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der Fraport AG und dem Umweltbundesamt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
“Durch die Festsetzung der Lärmschutzbereiche entstehen Erstattungs- und Entschädigungsansprüche von Fluglärmbetroffenen. Zahlungspflichtig ist die Fraport AG als Flugplatzhalterin. Ansprüche bestehen vor allem für Wohnnutzungen innerhalb der festgelegten Tag-Schutzzone 1 und der Nachtschutzzone. Die Ansprüche richten sich danach, in welcher Zone sich ein Grundstück befindet. Die Festlegung der Schutzzonen ist parzellenscharf erfolgt. Grundlage hierfür sind die Flugrouten und Berechnungsverfahren zur Lärmausbreitung. Dazu gibt es Karten, die im RP Darmstadt zur Ansicht ausliegen oder im Internet eingesehen werden können, sobald die Lärmschutzbereichsverordnung in Kraft ist. Die Karten sind eine Anlage der Verordnung”, so Posch.
Lärmschutz hat einen Ansprechpartner
Der Minister machte deutlich, dass die Anwohner und Anwohnerinnen so rasch wie möglich Klarheit darüber haben sollen, wer welche Ansprüche geltend machen kann. Das Regierungspräsidium Darmstadt organisiert deshalb mit seiner neuen “Projektgruppe Lärmschutz” die Bearbeitung der eingehenden Anträge. Die 16 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Projektgruppe haben unter anderem die Aufgabe die Höhe der Erstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, die Entschädigung bei Bauverboten, die Festsetzung der Entschädigungen wegen Beeinträchtigungen des Außenwohnbereiches und nach Prüfung auch die Zulassung von Ausnahmen vom Bauverbot, festzulegen.
Diese schwierige Aufgabe beinhalte auch, dass bei jedem einzelnen Haus geprüft werde, welches Schalldämmmaß das Gebäude hat und welche Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Zur Optimierung der Bearbeitung der Fragen und der Anträge die beim Regierungspräsidium ab dem 21. Oktober 2011 gestellt werden können, richtet das Regierungspräsidium eine E-Mail-Adresse und eine Hotline ein. Auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen ist bereits heute auf der Homepage des Regierungspräsidiums zu finden.
Erstattung von Maßnahmen wird freiwillig vorgezogen
Für den Flughafenbetreiber machte Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, deutlich: “Das Gesetz sieht außer im Nahbereich die Erstattungen von Schallschutz-Maßnahmen in der Nachtschutzzone erst im sechsten Jahr nach Festsetzung vor, wenn sich die Lärmbelastung mit dem gestiegenen Verkehrsaufkommen entwickelt hat. Wir ziehen die Erstattung von Maßnahmen freiwillig dort vor, wo beim Anflug auf die neue Bahn neue Betroffenheit entsteht, weil Wohnhäuser in geringer Höhe überflogen werden. Das sind vor allem Gebiete in Flörsheim und Hochheim bis nach Gustavsburg im Westen und im Osten Frankfurter Siedlungsbereiche in Niederrad, Sachsenhausen einschließlich des Lerchesbergs sowie Bereiche von Oberrad bis zum Westrand von Offenbach. Wird in diesen Gebieten auch der Grenzwert für die Tagschutzzone 1 überschritten, ziehen wir die Erstattung des dafür in Frage kommenden Schallschutzes ebenfalls vor. Damit werden rund 17.000 Haushalte deutlich früher als gesetzlich vorgesehen Ansprüche auf Schallschutz geltend machen können.”
Darüber hinaus hob Schulte hervor, dass sich die Luftverkehrsindustrie ihrer Verantwortung bewusst ist und im Forum Flughafen und Region zusammen mit der kommunalen Seite, der Fluglärmkommission und der Wissenschaft das Paket “Aktiver Schallschutz” erarbeitet hat, das sukzessive erweitert werden soll. Zusätzlich informierten Schulte und Posch, dass im Forum Flughafen und Region eine Task-Force unter Beteiligung der Deutschen Flugsicherung (DFS), Airlines, Fraport und HMWVL mit dem Ziel eingerichtet werde, die Flugrouten und Flughöhen weiter lärmmindernd zu optimieren.
Task Force zur Optimierung von Flughöhen und Route
Bezüglich der Lärmbetroffenheit der Anwohner und Anwohnerinnen auf Grund geänderter Flugrouten und Flughöhen, machte Posch nochmals deutlich, dass die formelle Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums endet, sobald das Flugzeug abhebt und die Räder in der Luft sind. “Gleichwohl nehmen wir die Beschwerden der Betroffenen sehr ernst und wollen jede Möglichkeit nutzen eine Anhebung der Flughöhen zu erörtern”, so Posch. Die Einrichtung einer Task Force sei deshalb ein guter Schritt in diese Richtung.
“Wenn es Möglichkeiten gibt, dann wollen wir diese auch genutzt wissen. Die Maximierung der Flughöhen minimiert die Lärmbelastung”, so der Minister. “Mit der Deutschen Flugsicherung und dem Bundeaufsichtsamt für Flugsicherheit bleiben wir im Gespräch”.
Die DFS teilte diesbezüglich mit, dass in einem ersten Schritt ab Inbetriebnahme der Landebahn auf der nördlichen Gegenanflugroute grundsätzlich höher geflogen werde. Die Flughöhe steigt von 4000 auf 5000 Fuß. Das bedeutet zunächst einmal eine Entlastung für die Gemeinden Büdingen, Limeshain, Bad Vilbel, Niederdorffelden, Schöneck und Hammersbach im Osten des Flughafens und eine Entlastung südlich von Wiesbaden: Eltville, Oestrich-Winkel, Geisenheim und Rüdesheim.
Als weitere Veränderungen die mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest zusammenhängen nannte der Minister:
• Die Nutzung der Landebahn Nordwest ist von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr untersagt. Das hat ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr unter den Anflugbereichen der neuen Landebahn zur Folge.
Es entstehen keine neuen Lärmbetroffenheiten in dieser Zeit. Starts sind auf der Landebahn Nordwest unzulässig.
• Die planmäßigen Flugbewegungen (also Starts und Landungen) sinken in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr von rund 51 auf durchschnittlich 17.
• Es gibt ein Verbot verspäteter oder verfrühter oder ungeplanter Landungen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Nur lärmarme Strahlflugzeuge dürfen die neue Bahn benutzen.
“Ohne Zweifel ist der Flughafen Frankfurt Main eine der wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen des Landes. Mit der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest am 21. Oktober 2011 wird die langfristige Zukunftsfähigkeit der größten Luftverkehrsdrehscheibe in der Mitte Deutschlands im internationalen Wettbewerb gesichert. Gleichzeitig sorgt die neue Lärmschutzverordnung mit der Zugrundelegung des strengsten Lärmpegels für die Nacht-Schutzzone, den das Fluglärmgesetz bietet, für einen verbesserten Schutz vor Fluglärm” so Posch abschließend.
Zusatzinformationen:
Der neue Lärmschutzbereich besteht aus drei Schutzzonen: einer Nacht-Schutzzone und zwei Tag-Schutzzonen.
Die Nachtschutz-Zone wird durch einen Dauerschallpegel von 50 dB(A) bestimmt, oder greift dann, wenn sechs Mal ein Spitzenpegel von 53 dB(A) im Innenraum erreicht wird. Ein gesetzlicher Sofortanspruch für die Nachtzeit entsteht dabei in Teilbereichen mit einem Dauerschallpegel über 55 dB (A). In der Nachtschutzzone entstehen Ansprüche auf Erstattungen von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. Schallschutzfenster oder Belüftungseinrichtungen in Schlafräumen. Wenn das notwendige Bauschalldämm-Maß nicht erreicht wird, können weitergehende Maßnahmen wie z. B. die Dämmung von Dächern erforderlich werden. Der Erstattungsanspruch umfasst sowohl die Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen, als auch die Erbringung der Nebenleistungen, wie Aus- und Einbauarbeiten einschließlich Putz und Anstricharbeiten.
In der Tag-Schutzzone 1 greifen bei einem Dauerschallpegel von 60 dB(A) ein Ersatz für Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und eine Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereiches. Ein gesetzlicher Sofortanspruch für die Tagzeit entsteht dabei in Teilbereichen mit einem Dauerschallpegel über 65 dB (A).
In der Tag-Schutzzone 2, die durch einen Dauerschallpegel von 55 dB(A) bestimmt wird, greifen Schallschutzanforderungen für neu zu errichtende Gebäude. Außerdem gelten Neubauverbote und Baubeschränkungen, um künftige Lärmkonflikte zu vermeiden.
Außerdem enthält der Verordnungstext eine Vorschrift, die klarstellt, dass ein nur zum Teil von der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone gelegenes Grundstück als vollständig in dieser Schutzzone gelegen gilt und Ansprüche insgesamt geltend gemacht werden können.
Ansprechpartner:
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist ansprechbar unter:
• Der E- Mail- Adresse: Schallschutzprogamm@rpda.hessen.de
• Oder über die Hotline 06151 – 12 3100 (erreichbar ab 5. Oktober)
Pressestelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Pressesprecherin: Ulrike Franz-Stöcker
Telefon: (0611) 815 20 20, Fax: (0611) 815-2225
E-Mail: presse@hmwvl.hessen.de