Neue Regeln zur Solarförderung akzeptiert
Der Bundesrat hat heute das lange Zeit umstrittene Gesetz zur Kürzung der Solarstromförderung gebilligt, nachdem der Vermittlungsausschuss am vergangenen Mittwoch einen Kompromissvorschlag erarbeitet hatte.
Das Gesetz passt die Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Preis- und Kostenentwicklungen an und kürzt somit die Solarförderung. Mit der Einführung des “atmenden Deckels” verankert es einen Automatismus für zukünftige Vergütungsanpassungen. Zudem ist nur noch eine bestimmte Strommenge pro Jahr vergütungsfähig (sogenanntes Marktintegrationsmodell).
Der durch die Länder nunmehr bestätigte Vorschlag des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass es grundsätzlich bei der vom Bundestag beschlossenen Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bleibt. Mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhalten künftig mit 18,5 Cent pro Kilowattstunde jedoch um 2 Cent höhere Sätze als vom Bundestag geplant. Ab einer absoluten Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung gibt es keine Förderung für neue Anlagen mehr. Bis dahin bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt jedoch ohne Absenkung erhalten.
Das geänderte Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
Drucksache 378/12 (Beschluss)
1514 Zeichen
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de