Neuordnung der deutschen Finanzaufsicht: Koalition muss Gesetzentwurf zurückziehen

Zur heutigen Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht, erklärt der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Manfred
Zöllmer:

Es war richtig über eine Reform der nationalen Finanzaufsicht nachzudenken und das von Schwarz-Gelb ursprünglich angedachte Konzept einer Monoaufsicht in den Papierkorb zu werfen. Es wäre richtig einen Ausschuss für Finanzstabilität einzurichten, der sich der institutsübergreifenden Aufsicht widmet. Doch die Bundeskanzlerin hat auf dem EU-Gipfel Ende Juni
2012 in Brüssel die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Bankenaufsicht zugestimmt. Die neuen Strukturen in Europa sollen bereits 2013 ihre Arbeit aufnehmen.

Deshalb macht es keinen Sinn weiter am geplanten „Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht“ festzuhalten, wie es CDU/CSU und FDP tun. Die heutige Anhörung zu diesem Regierungsentwurf war völlig sinnlos, da das Gesetz niemals in Kraft treten wird, wenn die Bundeskanzlerin bei ihrer Zusage von Brüssel bleibt. Wir fordern deshalb die Koalition auf diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen.

Wir sind es leid uns permanent mit Placebo-Regulierungen befassen zu müssen.
Es gibt aktuell eine Debatte um eine Neuordnung der europäischen Bankenaufsicht. Der EU-Kommissar Barnier hat bereits ein Papier vorgelegt.
Der Finanzminister muss deshalb unverzüglich die deutsche Position zur Reform der europäischen Bankenaufsicht vorlegen, anstatt sich um eine nationale Reform zu kümmern.

Es wäre unsinnig, über 6.000 Banken in Europa einer einheitlichen europäischen Aufsicht zu unterstellen. Wir müssen den nationalen Besonderheiten, beispielsweise den durchaus wirksamen Sicherungssystemen der Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, Rechnung tragen. Eine zentrale europäische Aufsicht sollte die systemisch relevanten, das heißt insbesondere die großen, grenzüberschreitend tätigen Bankkonzerne überwachen. Kleinere Institute und Finanzverbünde wie die Sparkassen und
Volks- und Raiffeisenbanken sollten weiterhin von den nationalen Behörden beaufsichtigt werden.

In diesem Zusammenhang muss auch die Rolle der EZB, der EBA und der nationalen Aufsichtsbehörden, also der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), geklärt werden.

Zu all diesen Fragen schweigt der aktuelle Gesetzentwurf. Es macht deshalb keinen Sinn, dass sich der Deutsche Bundestag damit weiter beschäftigt.
Minister Schäuble muss endlich seine Hausaufgaben machen und die deutschen Positionen zur Reform der europäischen Bankenaufsicht vorlegen.

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