Novelle des Baugesetzbuchs: Zu spät und zu wenig
Zur heute im Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Baugesetzbuches erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:
Mit mehr als einem halben Jahr Verspätung und in der parlamentarischen Sommerpause legt die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden“ endlich die Novelle des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung vor.
Vor allem die Kommunen warten schon lange auf eine Anpassung des Bauplanungsrechts, um auf demographische Entwicklungen, energiepolitische Erfordernisse und Trends in der Stadtentwicklung regieren zu können. Der Schutz des Außenbereichs, die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme, die notwendige Verdichtung in den Städten, Maßnahmen gegen Schrottimmobilien und gegen die Verödung der Innenstädte sind notwendig und wichtig.
Die dafür erforderliche Weiterentwicklung der baugesetzlichen Grundlagen wurde aber wegen eines CSU-internen Streites zwischen der Frau Aigner und Herrn Ramsauer seit Ende 2011 blockiert. Frau Aigner hat auf Druck der Agrarlobby über Monate die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung der Privilegierung der Intensivtierhaltung bekämpft.
Auch wenn sich die Agrarlobby nicht ganz durchsetzen konnte, bleibt ein schaler Beigeschmack: Der Streit hat die Novelle des Baugesetzbuches unnötig verzögert und am Ende wird zur Einschränkung der Intensivtierhaltung in Großställen nur eine Regelung präsentiert, die keinen nennenswerten Fortschritt bringen wird. Auch bei den Regelungen zum Flächenschutz, zu Schrottimmobilien und zu Maßnahmen gegen die Spielhallenflut bleibt der Gesetzentwurf hinter dem Machbaren zurück – viel Lärm um fast nichts.
Die SPD wird im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause auf Verbesserungen dringen. Die planungsrechtlichen Weichenstellungen für die Zukunft der Städte dürfen nicht weiter verzögert werden und müssen am Ende auf das richtige Gleis führen.
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