‘Opa lässt sich nicht helfen!’ – Betreuungsexperten informieren über die rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung

31.10.2011

Monatliches RechtSpecial am Donnerstag, 3. November 2011, von 15.00 bis 16.30 Uhr

Das Justizministerium teilt mit:

Mit einer Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind. Aber wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Und wie kann man vorsorgen?

Diese und andere Bürgerfragen beantworten Experten am Donnerstag, den 3. November 2011 in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 01803 100 110 erreichbar (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569

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