Schwarz-Gelb entlastet Kommunen
Bund übernimmt schrittweise Kosten für Grundsicherung im Alter
Der Deutsche Bundestag verabschiedet am Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
„Mit diesem Gesetz korrigieren wir eine Altlast von Rot-Grün. 2003 wurde die Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf die Kommunen übertragen, was zu einer immer stärkeren finanziellen Belastung für diese wurde.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen werden diese in nie gekanntem Ausmaß vom Bund finanziell entlastet. In einem ersten Schritt wird die Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf 45 Prozent angehoben. Nach bisherigem Recht hätten sie 2012 nur 16 Prozent erhalten. Somit stehen den Kommunen im Jahr 2012 nun rund 1,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung.
In zwei weiteren Schritten in den Jahren 2013 und 2014 wird der Bundesanteil dann auf 75 bzw. 100 Prozent angehoben. Insgesamt werden die Kommunen damit im Finanzplanzeitraum um rund zwölf Milliarden entlastet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Sorgen und Nöte der kommunalen Familie ernst genommen und wird sich auch weiterhin für deren Interessen einsetzen.“
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de