Schwarz-Gelbe Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig

Zur heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Wahlrecht erklären Steffi Lemke, Politische Bundesgeschäftsführerin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

“Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform ist ein Anschlag auf die repräsentative Demokratie. Ein Wahlrecht, das nicht den Wählerwillen abbildet, sondern einzig schwarz-gelbe Überhangmandate sichern soll, wird in Karlsruhe keinen Bestand haben.

Statt das Wahlrecht einfacher und verfassungskonform zu gestalten, wurden die verfassungsrechtlichen Unwuchten des Wahlrechts noch vergrößert. Und durch zusätzliche Überlaufmandate durch die Reststimmenverwertung dient das Wahlrecht offenbar nur als FDP-Rettungsmaßnahme.

Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform hat mit dem absurden Umstand des ‚negativen Stimmengewichts‘ nicht ansatzweise aufgeräumt. Im Gegenteil.

Immer noch besteht für Wählerinnen und Wähler die Gefahr, dass sie einer Partei schaden, indem sie ihr ihre Stimme geben. Das ist absurd.

Wir stehen auf einer Seite mit dem Bundesverfassungsgericht, das in seinen damaligen Urteilen die Beseitigung des negativen Stimmgewichts, mehr Verständlichkeit des Wahlrechts und eine Korrektur der Überhangmandatsproblematik gefordert hatte – eine Forderung, die von Schwarz-Gelb ignoriert wurde. Das in einem reinen machtpolitischen Akt von CDU/CSU und FDP verabschiedete neue Wahlrecht erfüllt diese Anforderungen nicht. Wir halten die Neuregelung der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag mit den Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien und der Unmittelbarkeit der Wahl für unvereinbar und klagen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Bundestagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben in Karlsruhe gemeinsam einen Normenkontrollantrag gestellt. Zudem klagt die Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform eigenständig im Organstreitverfahren.”

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