SPD begrüßt Urteil des ungarischen Verfassungsgerichts zum ungarischen Mediengesetz
Zur Feststellung des ungarischen Verfassungsgerichts, dass wesentliche Teile des ungarischen Mediengesetz verfassungswidrig sind, erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPDBundestagsfraktion Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher Martin Dörmann:
Das ist ein wichtiges Signal: Das ungarische Verfassungsgericht hat festgestellt, dass das ungarische Mediengesetz die Pressefreiheit einschränkt.
Die SPD hat in verschiedenen Stellungnahmen – zuletzt am 30. November 2011 im Ausschuss für Kultur und Medien – wiederholt darauf hingewiesen, dass wesentliche Teile dieses Gesetzes demokratischen Prinzipien und europäischen Grundwerten widersprechen. Wir begrüßen, dass die Verfassungshüter den Schutz von Journalisten und ihrer Quellen sowie die Struktur der neu geschaffenen Medienbehörde kritisiert haben. Wie kritisch diese und andere Regelungen des Mediengesetzes sind, offenbart das zeitgleiche Verbot des einzigen, noch existierenden Oppositionsradios in Ungarn.
Es wird sich zeigen, welche Konsequenzen dieses Urteil haben kann und wird. Am 1. Januar 2012 tritt die neue ungarische Verfassung in Kraft, die es dem mit Zwei-Drittel-Mehrheit regierenden Premierminister Viktor Orbán ermöglichen könnte, das Verfassungsgericht neu zu besetzen, damit dieses das Urteil zum ungarischen Mediengesetz aufhebt.
Dann wird sich zeigen, wie ernst es der amtierenden ungarischen Regierung mit den von ihr immer wieder betonten rechtsstaatlichen Prinzipien ist.
Wir dürfen die Entwicklungen in Ungarn nicht stillschweigend hinnehmen.
Grundlegende europäische Werte wie Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit müssen auch auf europäischer Ebene verteidigt werden.
Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die in Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta festgehaltenen Prinzipien der Medien- und Pressefreiheit, ihrer Vielfalt und Unabhängigkeit von allen europäischen Mitgliedstaaten garantiert werden.
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