Spediteure können auf Schadensersatz für Tiroler Fahrverbot hoffen

(Zürich/Innsbruck, den 14. 02. 2012) Ein im Mai 2008 ausgesprochenes Lkw-Fahrverbot holt das österreichische Bundesland Tirol ein. Dieses hatte auf einem 84 Kilometer langen Abschnitt der Inntalautobahn für von außerhalb durchfahrende Lkw je nach Ladung ein Fahrverbot verhängt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilte diese Maßnahme am 21. 12. 2011 als unvereinbar mit dem Europarecht (Rechtssache C 28/09). “Jetzt können auf Tirol und Österreich hohe Schadensersatzforderungen zukommen”, stellt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch Partner in Innsbruck fest.

Bereits einmal wurde das Land Tirol mit einer vergleichbaren Regelung vom EuGH abgestraft (Rechtssache C 320/03). Angesichts der erneuten Verurteilung rät Rechtsanwalt Tramposch den geschädigten Transportunternehmen, Schadensersatzansprüche anzumelden und gerichtlich geltend zu machen. Tramposch: “Bereits bei der Rückforderung der seinerzeit europarechtswidrigen Brennermaut für Lkw konnten für die Kläger nicht unerhebliche Beträge durchgesetzt werden.”

Beim Fahrverbot auf der Inntalautobahn (A 12) sind den betroffenen Spediteuren durch die Verzögerungen – entweder mussten sie die Bahn oder Ausweichtransitrouten nutzen – zusätzliche Fahrt- und Personalkosten entstanden. “Diese Kosten können bis zu 400 Euro pro Fahrt betragen”, erläutert Tramposch, dessen Kanzlei Mitglied im renommierten internationalen Beratungsverbund Geneva Group International (GGI) ist. So können enorme Schadenssummen zusammenkommen, deren Durchsetzung für den einzelnen Spediteur vor allem dann einfacher wird, wenn er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Das Fahrverbot galt für Lkw über 7,5 t. Es traf allerdings nur den Transitverkehr, sofern die Lkw Abfälle, Rundholz und Kork, Nichteisen- und Eisenerze, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Stahl, Marmor und Travertin sowie keramische Fliesen geladen hatten. Die Maßnahme begann im Mai 2008 und wurde ab Januar 2009 auf die gesamte Strecke von Langkampfen bei Kufstein bis Ampass bei Innsbruck ausgedehnt. Begründet wurden die Einschränkungen mit dem Ziel, die Luftqualität für die Autobahnanwohner verbessern zu wollen.

“Zwar können Beschränkungen des freien Warenverkehrs zum Schutz der Umwelt gerechtfertigt sein”, erläutert Tramposch, “doch hätte das Land Tirol zunächst prüfen müssen, ob nicht weniger in die Freiheit des Warenverkehrs eingreifende Maßnahmen möglich gewesen wären, zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder die Ausweitung des Fahrverbots für besonders schadstoffreiche Lkw.” So ließ dann insbesondere auch die Kopplung des Fahrverbots an die Ladung der Lkw statt an den Schadstoffausstoß das Tiroler Fahrverbot vor dem EuGH scheitern.
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Das GGI-Mitglied Tramposch Partner mit Standorten in Innsbruck, Wien und Eisenstadt ist auf Schadensersatzfragen und die damit verbundenen Regresse spezialisiert. Schwerpunkte sind Sport- und Freizeitunfälle, insbesondere bei allen Wintersportarten, sowie Verkehrsunfälle.

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