Teilhabe am Arbeitsleben gewährleisten

Die Länder möchten dafür sorgen, dass die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auch weiterhin im erforderlichen Umfang ihren Beitrag leisten können, um ein ungewolltes vorzeitiges Ausscheiden der Versicherten aus dem Erwerbsleben zu verhindern. Mit einer heute gefassten Entschließung bitten sie daher die Bundesregierung um Vorschläge, wie die Finanzierung des tatsächlichen Bedarfs an Teilhabeleistungen künftig sicherzustellen ist.

Die Rentenversicherung ist durch das Sozialgesetzbuch unter anderem dazu verpflichtet, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Trainingsmaßnahmen oder Mobilitätshilfen) zu erbringen, um Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder deren vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern.

Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass die Versicherungsträger zunehmend Probleme haben, ihren Auftrag zu erfüllen. Dies hänge unter anderem damit zusammen, dass die Gesamtbevölkerung zunehmend älter werde und hierdurch Rehabilitationsleistungen verstärkt nachfrage. Zudem steige der Präventionsbedarf. Die Länder vertreten daher die Auffassung, dass eine angemessene Anhebung des sogenannten Ausgabedeckels bei den Leistungen zur Teilhabe – der die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherungsträger in diesem Bereich begrenzt – zwingend geboten ist.

Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de

gesamten Artikel lesen –>> hier klicken (zurück esc)